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Datenschutz für Telekommunikationsdienste

TTDSG – Datenschutz für Telekommunikationsdienste

Am 1. Dezember 2021 tritt das Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG) in Kraft. Bei Verstößen drohen empfindliche Strafen wie Bußgelder bis zu 300.000 Euro. Doch was genau steckt hinter diesem Gesetz, und wie kannst du sicherstellen, dass dein Unternehmen den Anforderungen entspricht?

Bin ich vom TTDSG betroffen?

Das TTDSG betrifft alle Unternehmen und Personen, die in Deutschland tätig sind. Dazu gehören auch diejenigen, die Produkte oder Dienstleistungen anbieten, selbst wenn diese ausschließlich online erfolgen. Besonders relevant ist das Gesetz für Unternehmen, die auf Endeinrichtungen von Nutzern zugreifen oder dort Informationen speichern, wie zum Beispiel durch Cookies oder Tracking-Dienste.

Was regelt das TTDSG?

Das TTDSG vereint die Anforderungen an den Datenschutz in der Telekommunikation und in Telemediendiensten. Es zielt darauf ab, die Privatsphäre von Nutzern zu schützen und regelt den Umgang mit Kommunikationsdaten wie Standort- und Verkehrsdaten. Auch der Zugriff auf Endgeräte wie Smartphones oder Computer wird geregelt, insbesondere in Bezug auf Cookies und Tracking.

Was sind Telemedien?

Telemediendienste umfassen ein breites Spektrum digitaler Angebote. Dazu zählen:

  • Online-Shops und E-Commerce-Websites
  • Suchmaschinen
  • Video-on-Demand-Dienste
  • Werbemails
  • Websites von Unternehmen

Ausgenommen von den Regelungen sind rein redaktionelle Inhalteanbieter, wie z. B. Nachrichtenportale.

Was sind Telekommunikationsdienste?

Neben der klassischen Telekommunikation wie Telefonie und SMS erfasst das TTDSG auch moderne Over-the-top-Dienste (OTT). Dazu gehören:

  • E-Mail-Dienste
  • Messenger-Apps
  • Videokonferenzsysteme
  • IoT-Anwendungen (Internet of Things), wie Smart Homes oder vernetzte Fahrzeuge

Worum geht es beim TTDSG?

Ziel des TTDSG ist es, den Datenschutz und die Privatsphäre in der Telekommunikation zu gewährleisten. Das Gesetz befasst sich mit:

  • Fernmeldegeheimnis: Schutz der Kommunikation vor unbefugtem Zugriff
  • Verkehrs- und Standortdaten: Sicherheit bei der Nutzung von Telekommunikationsdiensten
  • Endgeräte-Schutz: Verhinderung von unbefugtem Zugriff und Speicherung von Daten auf Nutzgeräten

Dies betrifft auch den Zugriff auf Fahrzeuge und deren elektronische Systeme sowie die Nutzung von PCs beim Surfen im Internet. Ein Beispiel: Das Setzen von Cookies erfordert eine informierte und explizite Einwilligung der Nutzer.

Was müssen Unternehmen tun, um TTDSG-konform zu sein?

Um Sanktionen zu vermeiden, sollten Unternehmen folgende Maßnahmen umsetzen:

  1. Überprüfung der Website und Apps:
    • Implementierung eines korrekten Einwilligungsmanagements (z. B. Cookie-Banner)
    • Aktualisierung der Datenschutzerklärungen
    • Umsetzung technischer und organisatorischer Maßnahmen zur Datensicherheit
  2. Fernmeldegeheimnis wahren:
    • (Betriebs)Vereinbarungen für Homeoffice und mobiles Arbeiten überprüfen
    • Nutzung betrieblicher Telekommunikationsmittel regeln, um die Privatnutzung auszuschließen

Wie verhält sich das TTDSG zur DSGVO?

Das TTDSG und die DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) ergänzen sich in vielen Bereichen. Während die DSGVO den allgemeinen Datenschutz in der EU regelt, konzentriert sich das TTDSG auf den speziellen Schutz in der Telekommunikation und bei Telemediendiensten. Bei Unsicherheiten sollte stets ein Datenschutzbeauftragter hinzugezogen werden.

Fazit:
Das TTDSG bringt zahlreiche Änderungen für Unternehmen in Deutschland mit sich. Neben den klassischen Telekommunikationsdiensten sind auch moderne digitale Dienste und Technologien betroffen. Um hohe Bußgelder und Strafen zu vermeiden, sollten Unternehmen ihre Websites, Apps und betrieblichen Prozesse zeitnah überprüfen und an die Anforderungen des TTDSG anpassen.

 

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18. November 2021

 

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