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Datenschutz bei Elternvertretern

Datenschutz bei Elternvertretern: Pflichten und wichtige Hinweise

Elternvertreter spielen eine zentrale Rolle in Kindergärten und Schulen, indem sie die Interessen der Erziehungsberechtigten vertreten. Laut Artikel 6 Absatz 2 des Grundgesetzes (GG) haben Eltern das natürliche Recht und die Pflicht, ihre Kinder zu pflegen und zu erziehen. Elternvertreter unterstützen dabei, diese Rechte und Pflichten wahrzunehmen und fungieren als Vermittler zwischen Eltern und den Einrichtungen.

Datenschutzrechtliche Verantwortung der Elternvertreter

Elternvertreter haben Zugang zu personenbezogenen Daten, wie zum Beispiel Kontaktdaten und Gesprächsnotizen, und verarbeiten diese gemäß Artikel 4 Nr. 2 der DSGVO. Da die Verarbeitung der Daten nicht ausschließlich zu persönlichen oder familiären Zwecken erfolgt, sondern eigenverantwortlich, fallen diese Tätigkeiten unter die Datenschutzregelungen, wie sie im § 16 SchulDSVO-SH beschrieben sind.

Wichtige Datenschutzmaßnahmen für Elternvertreter

Elternvertreter müssen geeignete Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten ergreifen. Dazu gehören IT-Sicherheit, die sichere Nutzung von Kommunikationsmitteln wie WhatsApp und die Einhaltung der DSGVO-Bestimmungen. Ihre Verantwortung ist vergleichbar mit der eines Betriebsrats in einem Unternehmen, weshalb sie als Verantwortliche im Sinne des Artikel 4 Nr. 7 DSGVO gelten.

Rechte und Pflichten der Elternvertreter und Einrichtungen

Elternvertreter haben nicht nur die Pflicht, die Daten zu schützen, sondern auch ein Auskunftsrecht nach Artikel 15 DSGVO. Zudem unterliegen sie den Verschwiegenheitsverpflichtungen gemäß den Verwaltungsgesetzen der Bundesländer. Daten, die unachtsam weitergegeben werden, können rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Empfehlungen für Elternvertreter und Einrichtungen

Die Wahl zum Elternvertreter bringt eine Vielzahl von Datenschutzpflichten mit sich. Daher ist es wichtig, alle Beteiligten umfassend über die datenschutzrechtlichen Vorgaben zu informieren und zu sensibilisieren. Die Einhaltung dieser Vorgaben sollte regelmäßig mit dem Datenschutzbeauftragten der Einrichtung besprochen werden. Wenn kein Datenschutzbeauftragter benannt wurde, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns gerne.

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10. Oktober 2021

 

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