Whistleblowing

Missstände sicher melden

Auch beim Whistleblowing gilt es, personenbezogene Daten zu schützen. Wir stehen Ihnen hierbei unterstützend zur Seite, wobei gilt: persönlich, pragmatisch und planbar.

Datenschutz beim Whistleblowing

Whistleblowing

Whistleblowing bezeichnet den Vorgang, wenn Hinweise auf Missstände in Institutionen bekannt gemacht werden.

Dies geschieht zumeist durch Menschen, die einen direkten Einblick in diese Tätigkeiten haben, also vor allem Mitarbeitende oder Kunden. Beim Whistleblowing werden diese Missstände einem Mittler oder direkt der Öffentlichkeit gegenüber offenbart.

Sogenannte Whistleblower oder Hinweisgeber riskieren dabei nicht nur ihre Karriere oder ihren Ruf, sondern müssen auch mit Disziplinarmaßnahmen rechnen. Diese hohe Hürde, die es zu überwinden gilt, um diese Art von Zivilcourage auszuüben, gilt es abzubauen.

Mit der Whistleblower-Richtlinie der Europäischen Union und dem deutschen Hinweisgeberschutzgesetz soll die Anonymität dieser Personen gewährleistet werden.

Unternehmen ab 250 Mitarbeitenden wird es auferlegt, eine Meldestelle zu schaffen, an die sich Hinweisgeber anonym wenden können. Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden können sich einer gemeinsamen Stelle anschließen.

 

Wir sind für Sie da

Etliche Skandale und Ereignisse der letzten Zeit haben den Begriff des „Whistleblowing“ bekannt gemacht. Durch eine effektive interne Whistleblowing-Politik und die Einrichtung eines Hinweisgebersystems hätten diese Vorfälle wahrscheinlich verhindert werden können. Wir können Ihnen auch hierbei unterstützend zur Seite stehen.

 

 

Interne/Externe Meldestelle

Schäden verhindern

Unternehmen mit 50 oder mehr Mitarbeitenden, aber auch öffentliche Stellen jeder Größe, müssen Kanäle und Verfahren für interne Meldungen und Folgemaßnahmen einrichten. Über diese Kanäle muss insbesondere sichergestellt werden, dass die Hinweisgeber keine Repressalien zu befürchten haben.

 

Whistleblowing über interne oder externe Meldestelle

Die Konzept 17 GmbH stellt Ihnen ein, auf Ihre Institution abgestimmtes und eingerichtetes, Meldesystem mit verschiedenen Meldekanälen zur Verfügung.

Dieses lässt sich sowohl in die eigene Organisationsstruktur integrieren als auch in Form einer externen Ombudsperson betreiben. Wir übernehmen hierbei den kompletten Betrieb der Meldestelle mit Entgegennahme und Zulässigkeitsprüfung der Meldung bis hin zur Weiterbearbeitung und Beantwortung der Hinweise.

 

Gemeinsame Stelle

Risiken senken

Privatrechtliche Unternehmen mit 50 bis 249 Arbeitnehmern können für die Entgegennahme von Hinweisen ihre Ressourcen teilen.

Dies bedeutet in der Praxis, dass eine gemeinsame Stelle geschaffen werden kann, welche die rechtlichen Vorgaben an die Vertraulichkeit, die Rückmeldung und das Vorgehen gegen gemeldete Verstöße vorzugehen, abdecken kann.

 

Whistleblowing über gemeinsame Stelle

Die Konzept 17 GmbH fungiert hierbei als externer Ombudsmann.

Wir stellen den Eingang über verschiedene Kanäle und die vertrauliche Behandlung der eingehenden Hinweise über unser digitales Hinweisgebersystem sicher. Nach einer Prüfung der Zulässigkeit der Meldung, mit entsprechender Rückmeldung, leiten wir Ihnen diesen Hinweis weiter oder veranlassen vorher vereinbarte interne und/oder externe Maßnahmen.

 

Hinweisgebersystem

Über das Hinweisgebersystem haben Sie jederzeit einen Überblick über eingegangene Hinweise und deren Bearbeitungsstand, ohne dabei die Vertraulichkeit zu verletzen.

Auch die Hinweisgeber können, soweit zulässig, den Bearbeitungsstand ihrer Hinweise einsehen. Die Konzept 17 GmbH wird dabei stetig die Fristen im Auge behalten und Sie hierdurch vor Schaden bewahren.

Noch Fragen?

Haben Sie noch Fragen zum Whistleblowing oder möchten Sie uns kennenlernen? Rufen Sie mich gerne an!

Thomas Riegel-Mottlau

T: +49 4621 5 30 40 50