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Das Transparenzregister in Deutschland

Vorletzte Übergangsfrist läuft bald ab!

Heute möchten wir Sie wiederholt auf ein, aus unserer Sicht, sehr wichtiges Thema aufmerksam machen, auch wenn es nichts mit Datenschutz zu tun hat.

Die vorletzte Übergangsfrist zur Eintragung im Transparenzregister läuft am 30.06.2022 ab. In unserem Blogbeitrag vom 12. November 2021 haben wir bereits über die Meldepflicht im Transparenzregister berichtet. Diese zweite Frist gilt nun für jede GmbH (einschließlich Unternehmergesellschaft), Genossenschaft, Europäische Genossenschaft oder Partnerschaft. Früher waren alle Unternehmen mit Eintrag im Handelsregister von der Pflicht befreit – dies wurde geändert!

Es besteht noch eine dritte und letzte Frist, welche am 31.12.2022 endet und für alle Unternehmen gilt, die nicht von der ersten oder zweiten Frist betroffen waren. Betroffen von der ersten Frist waren alle AG, SE oder KG auf Aktien. Diese Frist endete bereits am 31.03.2022.

Sollten Sie bzw. Ihr Unternehmen von der ersten bzw. den weiteren Fristen betroffen sein und noch nicht gehandelt haben, so empfehlen wir Ihnen hier dringend zu agieren.

Eine Nichtbeachtung der Fristen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Es drohen betroffenen Unternehmen Bußgelder bis zu 100.000,00€.

 

Bei Fragen hierzu wenden Sie sich am besten an Ihren Steuerberater oder nehmen Sie Kontakt zu uns auf.

10. Juni 2022

 

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