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Das Transparenzregister in Deutschland

Vorletzte Übergangsfrist für das Transparenzregister läuft ab – jetzt handeln!

Heute möchten wir Sie erneut auf ein sehr wichtiges Thema aufmerksam machen, auch wenn es nichts mit Datenschutz zu tun hat.

Die vorletzte Übergangsfrist zur Eintragung im Transparenzregister läuft am 30.06.2022 ab. In unserem Blogbeitrag vom 12. November 2021 haben wir bereits über die Meldepflicht im Transparenzregister berichtet. Diese zweite Frist gilt nun für jede GmbH (einschließlich Unternehmergesellschaft), Genossenschaft, Europäische Genossenschaft oder Partnerschaft. Früher waren alle Unternehmen mit Eintrag im Handelsregister von der Pflicht befreit – dies wurde geändert!

Wer ist von der Frist betroffen?

Diese Übergangsfrist betrifft alle GmbHs, einschließlich Unternehmergesellschaften (UG), Genossenschaften, Europäischen Genossenschaften und Partnerschaften. Die früher geltende Ausnahme für Unternehmen mit Eintrag im Handelsregister wurde aufgehoben.

Letzte Frist endet am 31.12.2022

Es besteht noch eine dritte und letzte Frist, die am 31.12.2022 endet und für alle Unternehmen gilt, die nicht von der ersten oder zweiten Frist betroffen waren. Betroffen von der ersten Frist waren alle Aktiengesellschaften (AG), Europäische Gesellschaften (SE) und Kommanditgesellschaften auf Aktien (KGaA). Diese Frist endete bereits am 31.03.2022.

Handeln Sie jetzt, um Bußgelder zu vermeiden

Sollten Sie bzw. Ihr Unternehmen von der ersten oder den weiteren Fristen betroffen sein und noch nicht gehandelt haben, so empfehlen wir Ihnen dringend, jetzt aktiv zu werden. Eine Nichtbeachtung der Fristen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Es drohen Bußgelder bis zu 100.000,00 Euro.

Bei Fragen hierzu wenden Sie sich am besten an Ihren Steuerberater oder nehmen Sie Kontakt zu uns auf.

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10. Juni 2022

 

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