Transparenzregister – Wichtige Informationen und Fristen für Unternehmen
Heute möchten wir Sie auf ein sehr wichtiges Thema aufmerksam machen, das ausnahmsweise nichts mit Datenschutz zu tun hat: das Transparenzregister. Dieses wurde im Juni 2017 in Deutschland eingeführt, um Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu verhindern. Die gesetzliche Grundlage hierfür findet sich im Geldwäschegesetz (GwG). Das elektronisch geführte Transparenzregister enthält Eintragungen zu wirtschaftlich Berechtigten verschiedener Unternehmen.
Entwicklung des Transparenzregisters
Das Transparenzregister startete 2017 als sogenanntes Auffangregister. Das bedeutete, dass eine Mitteilung nach dem Geldwäschegesetz nur notwendig war, wenn sich die erforderlichen Angaben nicht aus anderen elektronischen Registern (z.B. Vereins- oder Handelsregister) abrufen ließen. Seit den Gesetzesänderungen im August 2021 wurde das Transparenzregister jedoch zu einem Vollregister umgewandelt. Für Unternehmen bedeutet dies, dass nun alle wirtschaftlich Berechtigten explizit im Transparenzregister eingetragen werden müssen, unabhängig davon, ob die Daten bereits in anderen Registern verfügbar sind.
Übergangsfristen beachten
Für juristische Personen des Privatrechts und eingetragene Personengesellschaften, die bis zum 31.07.2021 nicht zur Mitteilung an das Transparenzregister verpflichtet waren, gelten spezielle Übergangsfristen. Hier ein Überblick:
- Aktiengesellschaften, SE und Kommanditgesellschaften auf Aktien: Mitteilung bis 31.03.2022
- Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Genossenschaften und europäische Genossenschaften oder Partnerschaften: Mitteilung bis 30.06.2022
- Alle anderen Fälle: Mitteilung bis 31.12.2022
Um Bußgelder zu vermeiden, empfehlen wir, sich zeitnah mit den Anforderungen des Transparenzregisters auseinanderzusetzen und die Fristen einzuhalten.
Weitere Informationen sowie Kurzanleitungen zur Anmeldung finden Sie auf der Webseite des Bundes-Transparenzregisters.
Bei Fragen zum Thema Datenschutz stehen wir Ihnen wie gewohnt fachkundig zur Seite. Kontaktieren Sie uns gerne!
Tel.: 04621 5 30 40 50
E-Mail: mail@konzept17.de
12. November 2021