Grundsteuer und Datenschutz – Das sollten Sie wissen!

Grundsteuer, Datenschutz, Achtung, personenbezogene Daten, Weitergabe der Daten

Die jährliche Grundsteuer betrifft alle Haus- und Grundstücksbesitzer in Deutschland. Doch neben den finanziellen Aspekten gewinnt auch der Datenschutz zunehmend an Bedeutung. Gerade im Zuge der Grundsteuerreform und der digitalen Übermittlung von Steuererklärungen rückt der Umgang mit sensiblen Daten in den Fokus. Im Beitrag Grundsteuer und Datenschutz erfahren Sie, welche Datenschutzvorgaben gelten, welche Rechte Sie haben und worauf Sie als Eigentümer besonders achten sollten.

Welche Daten werden bei der Grundsteuer erhoben?

Für die Berechnung der Grundsteuer greifen die Finanzämter auf personenbezogene Informationen zurück, etwa: Name und Anschrift des Eigentümers, Lage, Größe und Nutzung des Grundstücks und steuerliche Bewertungsdaten
Diese Daten werden auf Grundlage gesetzlicher Vorschriften verarbeitet und unterliegen dem Schutz durch die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie der Abgabenordnung (AO).

Gesetzliche Grundlagen:

  • DSGVO: Artikel 6 Abs. 1 lit. c (Verarbeitung zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung), Artikel 5 (Grundsätze der Datenverarbeitung)
  • AO: § 30 (Steuergeheimnis), § 31a (Datenübermittlung zwischen Behörden)

 

Digitale Übermittlung via ELSTER: Sicher, aber nicht sorglos

Seit der Grundsteuerreform 2022 ist die elektronische Übermittlung der Grundsteuererklärung über das ELSTER-Portal verpflichtend. Dabei wird auf aktuelle Sicherheitstechnologien gesetzt: Verschlüsselte Datenübertragung und geschützter Zugang über persönliche Authentifizierung

Tipp: Behandeln Sie Ihre Zugangsdaten wie ein Passwort – geben Sie sie nicht weiter und bewahren Sie sie sicher auf.

Wer darf Ihre Grundsteuerdaten sehen?

Nicht alle Informationen sind öffentlich zugänglich. Während manche Grundstücksdaten im Grundbuch oder Liegenschaftskataster einsehbar sind, bleiben personenbezogene Details geschützt. Nur bei berechtigtem Interesse erhalten bestimmte Personen Einsicht, etwa:

  • Steuerberater
  • Hausverwalter
  • Mieter im Rahmen der Nebenkostenabrechnung

 

Achten Sie darauf, Ihre Unterlagen nur gezielt und an vertrauenswürdige Empfänger weiterzugeben.
Weitergabe an Dritte: Datenschutz beachten

Der Grundsteuerbescheid enthält vertrauliche Daten. Beim Teilen mit Dritten – zum Beispiel bei einem Immobilienverkauf – gilt:

  • Nur erforderliche Informationen bereitstellen
  • Vertraulichkeit sicherstellen, insbesondere bei Hausverwaltungen
  • Transparenz gegenüber Mietern bei der Nebenkostenabrechnung wahren

 

Ihre Rechte als Eigentümer nach der DSGVO

Als betroffene Person haben Sie das Recht, über Ihre Daten mitzubestimmen. Dazu zählen:

• Auskunftsrecht (Art. 15 DSGVO): Welche Daten liegen über Sie vor?
• Berichtigungsrecht (Art. 16 DSGVO): Fehlerhafte Angaben dürfen berichtigt werden

Fazit: Datenschutz ist auch bei der Grundsteuer Pflicht

Mit der Grundsteuer sind sensible personenbezogene Daten verbunden. Dank sicherer Verfahren wie ELSTER sind viele Risiken technisch gut abgesichert. Dennoch liegt es auch an Ihnen, bewusst mit Ihren Daten umzugehen, Weitergaben zu prüfen und Ihre Rechte als Eigentümer aktiv wahrzunehmen.

 

Sie haben Fragen zum Thema Datenschutz und Grundsteuer? Schreiben Sie uns gerne oder rufen Sie uns direkt an!

Tel.: 04621 5 30 40 50

E-Mail: mail@konzept17.de

 

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