Smart Glasses: Was Ihr Unternehmen jetzt wissen muss

Die neue Kamera, die niemand erkennt – und was das für Sie bedeutet 

 

Sie stehen in einem Besprechungsraum mit einem Besucher. Dieser trägt eine Brille. Eine ganz normale Brille, würden Sie sagen. Vielleicht Ray-Ban, vielleicht ein anderes Modell. Was Sie nicht sehen: In diesem Brillengestell stecken zwei Kameras und fünf Mikrofone. Und möglicherweise läuft gerade eine Aufnahme. 

Genau das ist die Situation, in der sich Unternehmen, Betreiber öffentlicher Räume und Arbeitgebende heute befinden – ohne dass viele es bereits realisiert haben. 

 

Was Smart Glasses überhaupt sind – und warum sie sich so schwer erkennen lassen

Smart Glasses sind Brillen mit integrierter Kamera, Mikrofon und KI-Funktionen. Das bekannteste Modell auf dem deutschen Markt: die Ray-Ban Meta Smart Glasses. Seit April 2026 sind auch die Rokid Glasses hierzulande für rund 700 Euro erhältlich – mit KI-Assistent, Echtzeit-Übersetzung und Navigation. 

Das Kernproblem: Das Design hat sich der normalen Sehhilfe so stark angenähert, dass kaum noch ein Unterschied sichtbar ist. Städte wie Dresden und Leipzig schulen ihr Personal bereits, um Kamerabrillen überhaupt erkennen zu können. Potsdam hat seine Bade- und Hausordnung geändert und Smart Glasses in Bädern explizit verboten. 

Für Ihr Unternehmen bedeutet das: Wer heute einen Besucher einlässt oder eine Besprechung führt, kann nicht mit bloßem Auge feststellen, ob dabei gefilmt und mitgehört wird. 

 

Die Rechtslage – was gilt, und wo die Lücken liegen

Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbBfDI) prüft seit Sommer 2025 die Ray-Ban Meta Brille auf DSGVO-Konformität. Die EU-Fraktion Renew Europe hat im März 2026 die Kommission aufgefordert, klarzustellen, wie DSGVO und AI Act auf KI-fähige Brillen anzuwenden sind. Der Europäische Datenschutzausschuss (EDPB) erwartet noch im Sommer 2026 einen eigenen Lagebericht. 

Was heute schon gilt: 

  • Art. 4 Nr. 1 und Nr. 2 DSGVO greifen, sobald die Brille Personen erfasst – unabhängig davon, ob Daten gespeichert oder nur verarbeitet werden. Bereits die Aufnahme selbst ist eine Verarbeitung personenbezogener Daten. 
  • Aufnahmen ohne Einwilligung der betroffenen Personen sind grundsätzlich unzulässig. 
  • Heimliches Filmen ist zivilrechtlich ein Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht. Strafrechtlich greift § 184k StGB bei intimen Aufnahmen; für andere Situationen bleibt der Rechtsschutz Betroffener jedoch lückenhaft – was die Durchsetzung erschwert, das Filmen aber nicht rechtmäßig macht. 
  • § 201 StGB (unbefugtes Aufnehmen des gesprochenen Wortes) kann relevant werden, wenn Gespräche ohne Wissen der Beteiligten mitgeschnitten werden. 

 

Die Lücke: Die Rechtslage ist noch nicht vollständig geklärt. Sieben Millionen Geräte sind bereits im Umlauf – der Markt wartet nicht auf eine abschließende rechtliche Bewertung. 

Was Ihr Unternehmen konkret tun kann – und muss

Hausrecht aktiv nutzen. Unternehmen können das Tragen und die Nutzung von Smart Glasses durch externe Personen über ihr Hausrecht untersagen. Das muss allerdings aktiv kommuniziert werden – durch Aushänge, Hinweise am Eingang oder in Besucherregeln. Wer es nicht kommuniziert, kann es nicht durchsetzen. 

Nutzung intern klären. Wenn Mitarbeitende Smart Glasses im Betrieb einsetzen – sei es für Wartung, Schulung oder Dokumentation – gelten für Sie als Arbeitgebende besondere Anforderungen: Die DSGVO verlangt nicht nur Transparenzpflichten, sondern auch technische und organisatorische Maßnahmen (TOM). Ohne dokumentierten Nachweis drohen empfindliche Konsequenzen bei einer Prüfung durch die Aufsichtsbehörde. 

Betriebsvereinbarung prüfen. Wenn ein Betriebsrat vorhanden ist, hat dieser bei der Einführung von Smart Glasses ein Mitbestimmungsrecht. Der Einsatz ohne Abstimmung kann nachträglich angreifbar werden. 

Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) erwägen. Sobald Smart Glasses systematisch im Betrieb eingesetzt werden und dabei Personen erfasst werden könnten, ist eine DSFA nach Art. 35 DSGVO ein ernsthafter Diskussionspunkt. 

 

Sensible Bereiche – wo das Risiko besonders hoch ist

Nicht überall ist das Risiko gleich. Es gibt Bereiche, in denen eine heimliche Aufnahme besonders schwerwiegende Folgen hat: 

Besprechungsräume und Verhandlungen: Geschäftsgeheimnisse, Strategien und Vertragsdetails können unbemerkt mitgeschnitten werden. Das OLG Köln hat sich bereits mit der Frage befasst, unter welchen Umständen solche Aufnahmen als Beweismittel in einem Zivilprozess verwertbar sind – es gibt kein grundsätzliches Beweisverwertungsverbot. 

Produktionsstätten und Labore: Betriebliche Abläufe, Maschinen und Prozesse können ausspioniert werden. 

Gesundheitswesen und Sozialeinrichtungen: Hier schützen besondere Kategorien personenbezogener Daten nach Art. 9 DSGVO – der unbefugte Mitschnitt ist entsprechend gravierender. 

Öffentliche Verwaltung: Behörden verarbeiten sensible Daten. Für öffentliche Stellen gelten zusätzlich länderspezifische Regelungen – ein Gespräch mit dem zuständigen Datenschutzbeauftragten ist hier unbedingt ratsam. 

 

Was als nächstes kommt – und warum Sie nicht warten sollten

Der Markt wächst weiter. Neben Meta und Rokid arbeiten Apple, Google, Samsung und Snap an eigenen Modellen. Der US-Bundesstaat Pennsylvania prüft bereits einen Gesetzentwurf, der eine gut sichtbare Anzeige bei laufender Aufnahme vorschreibt. 

In Deutschland ist die gesetzliche Lage noch im Entwicklungsstadium. Das bedeutet: Wer heute keine Regelung trifft, steht morgen vor einem Vollzugsproblem – ohne rechtliche Grundlage, um einzugreifen. 

Die Warnsignale der Geräte selbst – meist eine kleine LED – werden in der Praxis häufig übersehen. Und auch technisch gibt es erste Apps, die Smart Glasses in der Nähe erkennen sollen. Verlässlich ist das noch nicht. 

Was verlässlich ist: Wer als Unternehmen heute eine klare Hausordnung, eine dokumentierte Richtlinie für Mitarbeitende und eine Einbindung des Datenschutzbeauftragten vorzeigen kann, ist bei einer behördlichen Prüfung deutlich besser aufgestellt als jemand, der abwartet. 

 

Der nächste Schritt: Wenn Sie unsicher sind, ob Ihr Unternehmen auf Smart Glasses rechtlich vorbereitet ist – sprechen Sie uns an. Wir schauen gemeinsam, wo konkret Handlungsbedarf besteht. 

Im Erstgespräch klären wir gemeinsam, wo Sie aktuell stehen und welche nächsten Schritte für Ihr Unternehmen sinnvoll sind – unverbindlich und ohne Fachjargon.

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