Was bedeutet Artikel 4 des AI Acts für mein Unternehmen?

Artikel 4 AI Act KI-VO – Symbolbild mit AI-Schriftzug auf Leiterplattenstruktur, Konzept 17 GmbH

Die KI-Kompetenzpflicht ist seit Februar 2025 in Kraft – und viele Unternehmen haben noch keinen Plan.

Seit dem 2. Februar 2025 gilt eine der ersten verbindlichen Pflichten aus der EU-KI-Verordnung (AI Act): die sogenannte KI-Kompetenzpflicht nach Artikel 4. Was auf den ersten Blick technisch klingt, betrifft in der Praxis nahezu jedes Unternehmen, das KI-Systeme einsetzt – vom einfachen Chatbot bis zur automatisierten Personalauswahl.

Dieser Artikel erklärt, was Artikel 4 konkret verlangt, wen er betrifft und welche Maßnahmen Unternehmen jetzt ergreifen sollten.

Was steht in Artikel 4 des AI Acts?

Artikel 4 der EU-KI-Verordnung verpflichtet Anbieter und Betreiber von KI-Systemen dazu, sicherzustellen, dass ihr Personal über ausreichende KI-Kompetenz verfügt. Die Verordnung definiert KI-Kompetenz dabei als die Fähigkeiten, Kenntnisse und das Verständnis, die erforderlich sind, um KI-Systeme sachkundig einzusetzen – und sich der damit verbundenen Chancen, Risiken und möglichen Schäden bewusst zu werden.

Wichtig: Der Gesetzgeber schreibt kein konkretes Schulungsformat vor. Wie Unternehmen diese Kompetenz aufbauen, bleibt ihnen überlassen. Die Pflicht selbst aber gilt bereits jetzt.

Wen betrifft die Pflicht?

Artikel 4 richtet sich an zwei Gruppen:

Anbieter sind Organisationen, die KI-Systeme entwickeln oder in Verkehr bringen – also etwa Softwarehersteller, die KI-Funktionen in ihre Produkte integrieren.

Betreiber sind Organisationen, die KI-Systeme im eigenen Unternehmen einsetzen – und das ist der entscheidende Punkt für die meisten Unternehmen in Schleswig-Holstein und ganz Deutschland. Wer ChatGPT, Microsoft Copilot, ein KI-gestütztes Bewerbermanagementsystem oder automatisierte Analysetools nutzt, ist Betreiber im Sinne des AI Acts.

Die Pflicht gilt dabei unabhängig von der Risikokategorie des eingesetzten KI-Systems. Ob minimales Risiko (z. B. Spamfilter) oder Hochrisiko (z. B. KI-gestützte Kreditentscheidungen) – die Anforderung an ausreichende Kompetenz der Mitarbeitenden besteht in jedem Fall.

Was bedeutet „ausreichende KI-Kompetenz“ konkret?

Die Verordnung gibt keine Mindest-Stundenzahl oder verbindlichen Lehrpläne vor. Die erforderliche Tiefe der Kenntnisse hängt vielmehr von der jeweiligen Rolle im Unternehmen ab:

  • Führungskräfte und Entscheider müssen strategische, rechtliche und haftungsrelevante Aspekte des KI-Einsatzes kennen.
  • Mitarbeitende mit direktem KI-Kontakt (z. B. im Vertrieb, HR oder Kundenservice) benötigen praktisches Verständnis für die eingesetzten Systeme, deren Grenzen und Risiken.
  • IT- und Entwicklungsteams brauchen tieferes technisches und regulatorisches Wissen.

Entscheidend ist: Die Kompetenz muss zur Aufgabe passen. Ein pauschales Einheitstraining für alle Mitarbeitenden wird den Anforderungen in der Regel nicht gerecht.

Welche Maßnahmen sind jetzt sinnvoll?

Unternehmen, die die Anforderungen aus Artikel 4 strukturiert angehen wollen, sollten folgende Schritte in Betracht ziehen:

  1. KI-Systeme im Unternehmen erfassen

Welche KI-Systeme werden aktuell eingesetzt oder sind geplant? Ohne eine vollständige Übersicht lässt sich keine belastbare Kompetenzbewertung durchführen.

  1. Rollen und Zuständigkeiten klären

Wer arbeitet mit welchen KI-Systemen? Die Anforderungen an KI-Kompetenz sind je nach Funktion unterschiedlich. Eine Rollenanalyse schafft die Grundlage für gezielte Maßnahmen.

  1. KI-Richtlinie erarbeiten

Eine interne KI-Richtlinie legt fest, welche KI-Systeme unter welchen Bedingungen genutzt werden dürfen, welche Verhaltensregeln gelten und wie mit KI-generierten Ergebnissen umzugehen ist.

  1. Schulungen durchführen und dokumentieren

Schulungsmaßnahmen sollten auf die jeweiligen Rollen zugeschnitten sein – und sorgfältig dokumentiert werden. Im Falle einer Prüfung muss nachgewiesen werden können, dass die Kompetenzpflicht erfüllt wurde.

  1. Maßnahmen regelmäßig überprüfen

KI-Systeme und regulatorische Anforderungen entwickeln sich weiter. Kompetenzen müssen aktuell gehalten und Schulungsmaßnahmen regelmäßig angepasst werden.

Was droht bei Nichteinhaltung?

Verstöße gegen den AI Act können zu erheblichen Bußgeldern führen. Hinzu kommt das Haftungsrisiko: Unternehmen, die ihre Mitarbeitenden nicht ausreichend für den KI-Einsatz qualifiziert haben, können bei Schäden durch fehlerhafte KI-Anwendungen in die Pflicht genommen werden.

Die Aufsichtsbehörden auf nationaler Ebene sind seit August 2025 vollständig handlungsfähig. Die Uhr läuft also bereits.

Fazit: Artikel 4 ist kein Papiertiger

Die KI-Kompetenzpflicht ist die erste konkrete Handlungspflicht des AI Acts – und sie gilt bereits. Viele Unternehmen unterschätzen ihren Aufwand, weil der Gesetzgeber kein starres Format vorschreibt. Genau darin liegt aber auch die Chance: Wer jetzt strukturiert vorgeht, schafft eine belastbare Grundlage für die weiteren Anforderungen des AI Acts, die bis 2026 in Kraft treten.

Die Konzept 17 GmbH unterstützt Unternehmen in Schleswig-Holstein und bundesweit dabei, die Anforderungen aus Artikel 4 praxisnah umzusetzen – von der Bestandsaufnahme über die KI-Richtlinie bis zur rollenspezifischen Schulung.

 

Sie haben Fragen zur KI-Kompetenzpflicht oder möchten wissen, wo Ihr Unternehmen aktuell steht?

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