Externer Datenschutzbeauftragter

Die Konzept 17 übernimmt die Funktion des externen Datenschutzbeauftragten gemäß Art. 37 ff. DSGVO. Als externer Datenschutzbeauftragter für Unternehmen beraten wir die Leitung und die Fachbereiche, überwachen die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorgaben und unterstützen bei der strukturierten Weiterentwicklung Ihrer Datenschutzorganisation.

So schaffen wir eine unabhängige, fachlich fundierte Instanz, die Datenschutz dauerhaft in Ihrer Organisation verankert – zuverlässig, transparent und mit klar definierten Kosten für den externen Datenschutzbeauftragten.

Datenschutz – als Grundrecht

Der Schutz personenbezogener Daten ist in der Europäischen Union und in Deutschland grundrechtlich verankert. Er gewährleistet, dass jede Person über die Verwendung ihrer Daten grundsätzlich selbst bestimmen kann.

Mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) bestehen verbindliche Vorgaben für Organisationen, die personenbezogene Daten verarbeiten. Diese Regelungen definieren Rechte für Betroffene und begründen zugleich konkrete Organisations-, Dokumentations- und Rechenschaftspflichten für Verantwortliche.

Der Datenschutzbeauftragte unterstützt dabei, diese Pflichten strukturiert umzusetzen und dauerhaft zu überwachen.

Für wen ist ein externer Datenschutzbeauftragter
sinnvoll oder Pflicht?

Organisationen, die personenbezogene Daten verarbeiten, unterliegen den Vorgaben der DSGVO und – je nach Konstellation – der Pflicht zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten im Unternehmen. Unabhängig von der gesetzlichen Verpflichtung ist ein externer Datenschutzbeauftragter eine bewährte Lösung für Unternehmen, öffentliche Stellen und Vereine.

Die Konzept 17 unterstützt Unternehmen, öffentliche Stellen und Vereine beim Aufbau und der Weiterentwicklung einer strukturierten, DSGVO-konformen Datenschutzorganisation.

Datenschutzbeauftragter

Persönlicher Ansprechpartner

Als externer Datenschutzbeauftragter übernimmt die Konzept 17 die gesetzlich vorgesehene Beratungs- und Überwachungsfunktion gemäß Art. 37 ff. DSGVO. Wir beraten Leitung und Fachbereiche, prüfen Prozesse, begleiten Projekte und überwachen die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorgaben.

Zugleich stehen wir Mitarbeitenden und Aufsichtsbehörden als unabhängiger Ansprechpartner zur Verfügung und sorgen für eine nachvollziehbare Dokumentation innerhalb eines strukturierten Datenschutz-Management-Systems.

Kosten externer Datenschutzbeauftragter:
Flatrate mit voller Kostenkontrolle

Die Konzept 17 bietet im Rahmen der Premium-Betreuung ein Flatrate-Modell mit klar definiertem Leistungsumfang. Statt eines variablen Stundensatzes für den Datenschutzbeauftragten erhalten Sie eine laufende datenschutzrechtliche Begleitung ohne zusätzliche Einzelabrechnungen – für maximale Planungssicherheit und transparente Kosten des externen Datenschutzbeauftragten.

Vorteile eines externen Datenschutzbeauftragten gegenüber internen Lösungen

Ein externer Datenschutzbeauftragter bietet gegenüber einer internen Lösung wesentliche Vorteile: Unabhängigkeit von internen Interessenkonflikten, aktuelle Fachkenntnisse ohne eigene Fortbildungskosten, klar kalkulierbare Kosten für den externen Datenschutzbeauftragten und sofortige Einsatzbereitschaft. Der externe Datenschutzbeauftragte kann jederzeit gefunden, beauftragt und bei Bedarf gewechselt werden – ohne Kündigungsfristen oder Qualifikationsrisiken.

FAQ – Häufige Fragen zum externen Datenschutzbeauftragten

1. Was umfasst der externe Datenschutzbeauftragte der Konzept 17?

Der externe Datenschutzbeauftragte übernimmt die gesetzlich vorgesehene Beratungs- und Überwachungsfunktion gemäß Art. 37–39 DSGVO. Die Konzept 17 berät die Leitungsebene und Fachbereiche, prüft Prozesse, begleitet datenschutzrelevante Projekte und überwacht die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorgaben. Zudem stehen wir als Ansprechpartner für Mitarbeitende und Aufsichtsbehörden zur Verfügung.

Die Kosten für einen externen Datenschutzbeauftragten hängen vom Leistungsumfang und der Unternehmensgröße ab. Die Konzept 17 bietet transparente Festpreise und ein Flatrate-Modell – so sind die Kosten des externen Datenschutzbeauftragten von Anfang an planbar. Ein unverbindliches Erstgespräch klärt Ihren konkreten Bedarf und das passende Modell.

Gemäß Art. 37 Abs. 5 DSGVO muss der Datenschutzbeauftragte über Fachkenntnisse auf dem Gebiet des Datenschutzrechts und der Datenschutzpraxis verfügen. Die Anforderungen an den Datenschutzbeauftragten umfassen rechtliches Know-how, IT-Verständnis und organisatorische Kompetenz. Ein zertifizierter Datenschutzbeauftragter – z.B. durch TÜV oder IHK – erfüllt diese Anforderungen nachweislich.

Datenschutz ist in der EU-Grundrechtecharta sowie im Grundgesetz verankert und schützt die informationelle Selbstbestimmung. Für Organisationen bedeutet dies, personenbezogene Daten nur auf rechtmäßiger Grundlage, zweckgebunden und sicher zu verarbeiten. Die DSGVO konkretisiert diese Anforderungen durch Organisations-, Dokumentations- und Rechenschaftspflichten.

Zu Beginn analysiert die Konzept 17 bestehende Prozesse, Datenflüsse und Verantwortlichkeiten. Auf dieser Grundlage entwickeln wir ein strukturiertes Datenschutzkonzept mit klaren Zuständigkeiten, erforderlichen Dokumentationen und praktikablen Maßnahmen. Die Umsetzung erfolgt integriert in bestehende Organisations- und Compliance-Strukturen.

Ja. Wir führen praxisorientierte Schulungen für Mitarbeitende und Führungskräfte durch. Ziel ist es, datenschutzrechtliche Anforderungen verständlich zu vermitteln und die Sensibilität im Umgang mit personenbezogenen Daten nachhaltig zu stärken.

Nach der formellen Bestellung als externer Datenschutzbeauftragter erfolgt eine strukturierte Bestandsaufnahme. Darauf aufbauend werden Prioritäten definiert und Maßnahmen abgestimmt. Die weitere Zusammenarbeit erfolgt kontinuierlich mit festen Ansprechpartnern und regelmäßiger Abstimmung.

Die Konzept 17 arbeitet mit einem strukturierten Datenschutz-Management-System. Beratungen, Prüfungen und Maßnahmen werden nachvollziehbar dokumentiert, sodass die Einhaltung der DSGVO jederzeit prüf- und nachweisfähig ist.

Ihre Ansprechpartnerin

Sie möchten die Benennung eines externen Datenschutzbeauftragten besprechen oder haben konkrete Fragen?

Ich stehe Ihnen gerne für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.

Jenny Schöne
Prokuristin | Konzept 17 GmbH