Externer Datenschutzbeauftragter

Die Konzept 17 übernimmt die Funktion des externen Datenschutzbeauftragten gemäß Art. 37 ff. DSGVO. Als externer Datenschutzbeauftragter für Unternehmen beraten wir die Leitung und die Fachbereiche, überwachen die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorgaben und unterstützen bei der strukturierten Weiterentwicklung Ihrer Datenschutzorganisation.

So schaffen wir eine unabhängige, fachlich fundierte Instanz, die Datenschutz dauerhaft in Ihrer Organisation verankert – zuverlässig, transparent und mit klar definierten Kosten für den externen Datenschutzbeauftragten.

Datenschutz – als Grundrecht

Der Schutz personenbezogener Daten ist in der Europäischen Union und in Deutschland grundrechtlich verankert. Er gewährleistet, dass jede Person über die Verwendung ihrer Daten grundsätzlich selbst bestimmen kann.

Mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) bestehen verbindliche Vorgaben für Organisationen, die personenbezogene Daten verarbeiten. Diese Regelungen definieren Rechte für Betroffene und begründen zugleich konkrete Organisations-, Dokumentations- und Rechenschaftspflichten für Verantwortliche.

Der Datenschutzbeauftragte unterstützt dabei, diese Pflichten strukturiert umzusetzen und dauerhaft zu überwachen.

Für wen ist ein externer Datenschutzbeauftragter
sinnvoll oder Pflicht?

Organisationen, die personenbezogene Daten verarbeiten, unterliegen den Vorgaben der DSGVO und – je nach Konstellation – der Pflicht zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten im Unternehmen. Unabhängig von der gesetzlichen Verpflichtung ist ein externer Datenschutzbeauftragter eine bewährte Lösung für Unternehmen, öffentliche Stellen und Vereine.

Die Konzept 17 unterstützt Unternehmen, öffentliche Stellen und Vereine beim Aufbau und der Weiterentwicklung einer strukturierten, DSGVO-konformen Datenschutzorganisation.

Wann besteht eine gesetzliche Pflicht?

Nach DSGVO und BDSG ist die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten in folgenden Fällen vorgeschrieben:

20-Personen-Schwelle

Mindestens 20 Personen in Ihrer Organisation sind ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt.

Besondere Datenkategorien

Ihr Unternehmen verarbeitet sensible Daten — etwa Gesundheitsdaten, biometrische Daten oder Informationen zu religiösen Überzeugungen.

Geschäftsmäßige Datenverarbeitung

Personenbezogene Daten werden zum Zweck der Übermittlung an Dritte oder zur anonymisierten Auswertung verarbeitet.

Auch unterhalb dieser Schwellen ist ein externer Datenschutzbeauftragter für viele Organisationen sinnvoll — besonders wenn personenbezogene Daten regelmäßig und in größerem Umfang verarbeitet werden.

Datenschutzbeauftragter

Persönlicher Ansprechpartner

Als externer Datenschutzbeauftragter übernimmt die Konzept 17 die gesetzlich vorgesehene Beratungs- und Überwachungsfunktion gemäß Art. 37 ff. DSGVO. Wir beraten Leitung und Fachbereiche, prüfen Prozesse, begleiten Projekte und überwachen die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorgaben.

Zugleich stehen wir Mitarbeitenden und Aufsichtsbehörden als unabhängiger Ansprechpartner zur Verfügung und sorgen für eine nachvollziehbare Dokumentation innerhalb eines strukturierten Datenschutz-Management-Systems.

Kosten externer Datenschutzbeauftragter:
Flatrate mit voller Kostenkontrolle

Die Konzept 17 bietet im Rahmen der Premium-Betreuung ein Flatrate-Modell mit klar definiertem Leistungsumfang. Statt eines variablen Stundensatzes für den Datenschutzbeauftragten erhalten Sie eine laufende datenschutzrechtliche Begleitung ohne zusätzliche Einzelabrechnungen – für maximale Planungssicherheit und transparente Kosten des externen Datenschutzbeauftragten.

Vorteile eines externen Datenschutzbeauftragten gegenüber internen Lösungen

So arbeitet Konzept 17 als externer DSB

Weisungsunabhängig per DSGVO
Kein interner Interessenkonflikt. Der externe DSB ist der Geschäftsführung gegenüber weisungsunabhängig — das schreibt die DSGVO so vor.
Fachkenntnisse immer aktuell
Datenschutzrecht ändert sich laufend. Konzept 17 bildet sich kontinuierlich fort — ohne dass Ihnen dafür Kosten entstehen.
Planbare Kosten — kein variabler Stundensatz
Sie wissen von Anfang an was die Betreuung kostet. Kein Gehalt, keine Fortbildungskosten, keine Überraschungen.
Sofort einsatzbereit
Keine Einarbeitungszeit, keine Qualifikationsrisiken. Der externe DSB kann direkt bestellt werden.
Jederzeit wechselbar — ohne Risiko
Keine Kündigungsfristen, keine Qualifikationsrisiken. Bei Bedarf kann der externe DSB jederzeit gewechselt werden.
Vertretung sichergestellt
Krankheit oder Urlaub sind kein Problem. Konzept 17 stellt die kontinuierliche Betreuung sicher — unabhängig von Ausfällen einzelner Personen.

Ihr Interner DSB

Interessenkonflikte möglich
Der interne DSB ist Teil der Organisation — echte Unabhängigkeit ist strukturell schwer umsetzbar.
Eigene Fortbildung erforderlich
Datenschutzrecht ändert sich laufend. Zeit und Kosten für die Fortbildung trägt das Unternehmen.
Gehalt + Fortbildungskosten
Laufende Personalkosten, Zertifizierungen, Seminare — der tatsächliche Aufwand wird oft unterschätzt.
Einarbeitungszeit nötig
Bis ein interner DSB produktiv arbeitet, vergehen Wochen. Qualifikationsrisiken bleiben dauerhaft bestehen.
Kündigungsschutz — kein Wechsel ohne Risiko
Der interne DSB genießt besonderen Kündigungsschutz. Ein Wechsel ist rechtlich aufwendig.
Ausfall ohne Vertretung
Krankheit oder Urlaub des internen DSB bedeutet: keine Betreuung. Eine Vertretung ist selten geregelt.

FAQ – Häufige Fragen zum externen Datenschutzbeauftragten

1. Was umfasst der externe Datenschutzbeauftragte der Konzept 17?

Der externe Datenschutzbeauftragte übernimmt die gesetzlich vorgesehene Beratungs- und Überwachungsfunktion gemäß Art. 37–39 DSGVO. Die Konzept 17 berät die Leitungsebene und Fachbereiche, prüft Prozesse, begleitet datenschutzrelevante Projekte und überwacht die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorgaben. Zudem stehen wir als Ansprechpartner für Mitarbeitende und Aufsichtsbehörden zur Verfügung.

Die Kosten für einen externen Datenschutzbeauftragten hängen vom Leistungsumfang und der Unternehmensgröße ab. Die Konzept 17 bietet transparente Festpreise und ein Flatrate-Modell – so sind die Kosten des externen Datenschutzbeauftragten von Anfang an planbar. Ein unverbindliches Erstgespräch klärt Ihren konkreten Bedarf und das passende Modell.

Gemäß Art. 37 Abs. 5 DSGVO muss der Datenschutzbeauftragte über Fachkenntnisse auf dem Gebiet des Datenschutzrechts und der Datenschutzpraxis verfügen. Die Anforderungen an den Datenschutzbeauftragten umfassen rechtliches Know-how, IT-Verständnis und organisatorische Kompetenz. Ein zertifizierter Datenschutzbeauftragter – z.B. durch TÜV oder IHK – erfüllt diese Anforderungen nachweislich.

Datenschutz ist in der EU-Grundrechtecharta sowie im Grundgesetz verankert und schützt die informationelle Selbstbestimmung. Für Organisationen bedeutet dies, personenbezogene Daten nur auf rechtmäßiger Grundlage, zweckgebunden und sicher zu verarbeiten. Die DSGVO konkretisiert diese Anforderungen durch Organisations-, Dokumentations- und Rechenschaftspflichten.

Zu Beginn analysiert die Konzept 17 bestehende Prozesse, Datenflüsse und Verantwortlichkeiten. Auf dieser Grundlage entwickeln wir ein strukturiertes Datenschutzkonzept mit klaren Zuständigkeiten, erforderlichen Dokumentationen und praktikablen Maßnahmen. Die Umsetzung erfolgt integriert in bestehende Organisations- und Compliance-Strukturen.

Ja. Wir führen praxisorientierte Schulungen für Mitarbeitende und Führungskräfte durch. Ziel ist es, datenschutzrechtliche Anforderungen verständlich zu vermitteln und die Sensibilität im Umgang mit personenbezogenen Daten nachhaltig zu stärken.

Nach der formellen Bestellung als externer Datenschutzbeauftragter erfolgt eine strukturierte Bestandsaufnahme. Darauf aufbauend werden Prioritäten definiert und Maßnahmen abgestimmt. Die weitere Zusammenarbeit erfolgt kontinuierlich mit festen Ansprechpartnern und regelmäßiger Abstimmung.

Die Konzept 17 arbeitet mit einem strukturierten Datenschutz-Management-System. Beratungen, Prüfungen und Maßnahmen werden nachvollziehbar dokumentiert, sodass die Einhaltung der DSGVO jederzeit prüf- und nachweisfähig ist.

Ihre Ansprechpartnerin

Sie möchten die Benennung eines externen Datenschutzbeauftragten besprechen oder haben konkrete Fragen?

Ich stehe Ihnen gerne für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.

Jenny Schöne
Assistenz der Geschäftsleitung | Konzept 17 GmbH

Jenny Schöne