EU-KI-Verordnung (AI Act)

Die EU-KI-Verordnung (AI Act) schafft erstmals einen verbindlichen Rechtsrahmen für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz in der Europäischen Union. Als umfassende KI-Regulierung verpflichtet sie Organisationen, ihre KI-Systeme risikobasiert einzuordnen und abhängig von ihrer Kategorie spezifische Anforderungen zu erfüllen.

Die Konzept 17 unterstützt Organisationen dabei, ihre Rolle nach dem AI Act zu bestimmen, einschlägige Pflichten zu identifizieren und die Anforderungen der EU KI Verordnung strukturiert in bestehende Organisations- und Compliance-Strukturen zu integrieren.

Warum der AI Act und die EU-KI-Verordnung
für Ihr Unternehmen relevant sind

Mit der EU-KI-Verordnung (AI Act) wird Künstliche Intelligenz in der EU verbindlich reguliert. Der Rechtsrahmen der KI-Regulierung folgt einem risikobasierten Ansatz: Je nach Zweck und Einsatzbereich eines KI-Systems gelten unterschiedliche Anforderungen – bis hin zu umfassenden Dokumentations-, Prüf- und Überwachungspflichten bei Hochrisiko-Systemen.

Organisationen müssen daher klären, welche Rolle sie im Sinne der Verordnung einnehmen – etwa als Anbieter oder Betreiber – und welche konkreten Verpflichtungen sich daraus ergeben. Neben technischen Anforderungen betreffen diese insbesondere Risikomanagement, Transparenz, Nachweisführung und interne Verantwortlichkeiten.

Eine frühzeitige und strukturierte Einordnung schafft Planungssicherheit und verhindert, dass KI-Anwendungen ohne ausreichende regulatorische Absicherung eingeführt werden.

Was verlangt der AI Act konkret?
Pflichten nach der EU KI Verordnung

1. Risikoklassifizierung: KI-Systeme nach AI Act einordnen

Organisationen müssen ihre eingesetzten oder geplanten KI-Systeme zunächst systematisch erfassen und einer Risikokategorie nach dem AI Act zuordnen. Maßgeblich sind Zweck, Einsatzkontext und mögliche Auswirkungen auf Grundrechte oder Sicherheit. Insbesondere Hochrisiko-Systeme unterliegen umfangreichen zusätzlichen Anforderungen. Eine belastbare Klassifizierung ist Voraussetzung für alle weiteren Compliance-Maßnahmen.

Der AI Act unterscheidet zwischen verschiedenen Rollen, insbesondere Anbietern und Betreibern von KI-Systemen. Je nach Rolle gelten unterschiedliche Verpflichtungen, etwa im Hinblick auf Risikomanagement, Konformitätsbewertung oder Überwachung des laufenden Betriebs. Organisationen müssen daher klar bestimmen, in welcher Funktion sie handeln und welche gesetzlichen Anforderungen daraus folgen. Fehlzuordnungen können zu erheblichen Haftungs- und Sanktionsrisiken führen.

Insbesondere bei Hochrisiko-KI-Systemen bestehen umfassende Dokumentationspflichten. Dazu zählen technische Unterlagen, Risikobewertungen, Prüfprotokolle und interne Entscheidungsgrundlagen. Ziel ist es, die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen jederzeit nachweisen zu können. Ohne strukturierte Dokumentation ist eine belastbare Compliance nicht möglich.

Der AI Act verpflichtet in bestimmten Fällen zu klarer Transparenz über den Einsatz von KI-Systemen. Nutzerinnen und Nutzer müssen erkennen können, dass sie mit KI interagieren oder dass Inhalte KI-generiert sind. In sensiblen Anwendungsbereichen kann zudem eine nachvollziehbare Information über Funktionsweise und Entscheidungslogik erforderlich sein. Transparenz ist damit ein zentraler Bestandteil regulatorischer Konformität.

Der rechtskonforme Einsatz von KI erfordert klare Zuständigkeiten innerhalb der Organisation. Verantwortlichkeiten für Auswahl, Einführung, Überwachung und Dokumentation von KI-Systemen müssen eindeutig definiert sein. Dazu gehören interne Leitlinien, Kontrollmechanismen und gegebenenfalls Schulungsmaßnahmen. Ohne verbindliche Governance-Strukturen bleibt die Einhaltung der Vorgaben des AI Act strukturell ungesichert.

Unsere Unterstützung bei
AI Act und EU-KI-Verordnung

Einordnung nach AI Act: Welche Kategorie gilt für Ihre KI-Systeme?

Wir erfassen und prüfen Ihre KI-Anwendungen im Hinblick auf den AI Act. Einsatzkontext, Zweck und regulatorische Relevanz werden strukturiert bewertet.

Risikoklassen nach EU-KI-Verordnung: Strukturierte Klassifizierung

Wir klassifizieren Ihre KI-Systeme nach dem risikobasierten Ansatz des AI Act und der EU-KI-Verordnung. Die Bewertung erfolgt nachvollziehbar und dokumentiert.

Strukturen & Prozesse:

Wir unterstützen beim Aufbau klarer Zuständigkeiten, interner Richtlinien und geeigneter Kontrollmechanismen zur Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen.

Begleitende Unterstützung:

Auch nach der Einordnung stehen wir als fachlicher Ansprechpartner zur Verfügung und begleiten bei Anpassungen und Weiterentwicklungen.

Klarheit zur EU-KI-Verordnung schaffen

Der AI Act und die EU-KI-Verordnung verpflichten Organisationen dazu, den Einsatz von KI systematisch zu erfassen, zu bewerten und regulatorisch abzusichern. Ohne strukturierte Einordnung entstehen schnell Haftungs- und Sanktionsrisiken.

Die Konzept 17 unterstützt dabei, Rollen, Pflichten und Risikoklassen eindeutig zu bestimmen und die Anforderungen des AI Act nachvollziehbar in bestehende Organisationsstrukturen zu integrieren. So entsteht belastbare Rechtssicherheit für den Einsatz von KI.

Nehmen Sie Kontakt zu uns auf.

Kontakt