Bonitätsprüfung und Datenschutz: So schützen Sie Ihre Liquidität und bleiben DSGVO-konform

Personenbezogene Daten und Datenschutz bei Anträgen

Die Bonität und Kreditwürdigkeit Ihrer Geschäftspartner und Kunden sind entscheidende Faktoren, um den wirtschaftlichen Erfolg Ihres Unternehmens nachhaltig zu sichern. Zahlungsschwierigkeiten, Zahlungsausfälle oder lange ausstehende Rechnungen können nicht nur ärgerlich sein, sondern auch die Liquidität Ihres Unternehmens erheblich beeinträchtigen. Eine sorgfältige Bonitätsprüfung, durchgeführt durch Ihren Steuerberater oder einen spezialisierten Anbieter, ist daher unverzichtbar.

Wenn Ihr Unternehmen eine Bonitätsprüfung von Geschäftspartnern und Kunden durchführt, sollten im Vorfeld einige wichtige Fragen geklärt werden. Dazu gehören beispielsweise der Auftragswert oder die Zeitspanne zwischen zwei Aufträgen, die eine Bonitätsprüfung auslösen könnten.

Datenschutz bei der Bonitätsprüfung

Ein weiteres wesentliches Thema ist der Datenschutz. Grundsätzlich ist gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) jede Erhebung, Speicherung, Veränderung und Übermittlung personenbezogener Daten unzulässig, es sei denn, der Kunde oder Geschäftspartner willigt ausdrücklich ein oder die Datenverarbeitung ist gesetzlich erlaubt. So sind Banken und andere Kreditinstitute gesetzlich verpflichtet, die Bonität eines Kunden vor der Kreditvergabe zu prüfen, um das Kreditrisiko einschätzen zu können (Kreditwesengesetz (KWG), Solvabilitätsverordnung (SolVV)).

Eine wichtige Ausnahme von der Einwilligungspflicht stellt das berechtigte Interesse Ihres Unternehmens dar. Dies erlaubt es, die Bonitätsprüfung auch ohne Einwilligung des Kunden durchzuführen, sofern Ihr Unternehmen in Vorleistung geht, beispielsweise bei einem Kauf auf Rechnung. Ist jedoch eine Zahlung per Vorkasse vereinbart, darf ohne ausdrückliche Einwilligung keine Bonitätsprüfung durchgeführt werden.

Sollten Sie Fragen zu diesem oder anderen Themen haben, Kontaktieren Sie uns gerne!

Tel.: 04621 5 30 40 50

E-Mail: mail@konzept17.de

Im Erstgespräch klären wir gemeinsam, wo Sie aktuell stehen und welche nächsten Schritte für Ihr Unternehmen sinnvoll sind – unverbindlich und ohne Fachjargon.

Verwandte Nachrichten

Der Artikel adressiert ein zentrales Problem moderner Cybersicherheit: Technologie allein reicht nicht aus, solange Daten, Verantwortlichkeiten und Entscheidungsprozesse nicht strukturiert gesteuert werden. Data Governance wird als unverzichtbare Grundlage für wirksame Sicherheitsmaßnahmen positioniert – ein Thema, das Datenschutz, IT-Compliance und organisatorische Reife unmittelbar verbindet.
Das BSI hat mit Grundschutz++ eine weiterentwickelte Version des IT-Grundschutzes angekündigt, nach der ab Anfang 2027 Zertifizierungen möglich sein werden. Die Beibehaltung der WiBA-Checklisten sorgt für Kontinuität, erfordert aber dennoch eine frühzeitige Vorbereitung bei Unternehmen, die eine Zertifizierung anstreben.
In der Praxis sieht das so aus, dass in vielen Unternehmen längst mehrere KI-Werkzeuge parallel im Einsatz sind – von der Geschäftsführung eingeführt, von einzelnen Mitarbeitenden selbst ausprobiert oder als Teil einer Software mitgeliefert, ohne dass es jemand so genannt hätte. Wer heute gefragt wird, welche KI im eigenen Betrieb auf welche Daten zugreift, hat darauf selten eine vollständige Antwort.
Sie stehen vor der Situation, dass eine Phishing-Mail im Postfach Ihres Unternehmens landet, die keine Rechtschreibfehler mehr hat, den Tonfall der Geschäftsführung trifft und sich kaum noch von echter Kommunikation unterscheiden lässt. Genau das ist der Grund, warum sich viele Mandanten aktuell fragen, ob ihre bisherigen Schutzmaßnahmen noch ausreichen.