Bonitätsprüfung und Datenschutz: So schützen Sie Ihre Liquidität und bleiben DSGVO-konform

Personenbezogene Daten und Datenschutz bei Anträgen

Die Bonität und Kreditwürdigkeit Ihrer Geschäftspartner und Kunden sind entscheidende Faktoren, um den wirtschaftlichen Erfolg Ihres Unternehmens nachhaltig zu sichern. Zahlungsschwierigkeiten, Zahlungsausfälle oder lange ausstehende Rechnungen können nicht nur ärgerlich sein, sondern auch die Liquidität Ihres Unternehmens erheblich beeinträchtigen. Eine sorgfältige Bonitätsprüfung, durchgeführt durch Ihren Steuerberater oder einen spezialisierten Anbieter, ist daher unverzichtbar.

Wenn Ihr Unternehmen eine Bonitätsprüfung von Geschäftspartnern und Kunden durchführt, sollten im Vorfeld einige wichtige Fragen geklärt werden. Dazu gehören beispielsweise der Auftragswert oder die Zeitspanne zwischen zwei Aufträgen, die eine Bonitätsprüfung auslösen könnten.

Datenschutz bei der Bonitätsprüfung

Ein weiteres wesentliches Thema ist der Datenschutz. Grundsätzlich ist gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) jede Erhebung, Speicherung, Veränderung und Übermittlung personenbezogener Daten unzulässig, es sei denn, der Kunde oder Geschäftspartner willigt ausdrücklich ein oder die Datenverarbeitung ist gesetzlich erlaubt. So sind Banken und andere Kreditinstitute gesetzlich verpflichtet, die Bonität eines Kunden vor der Kreditvergabe zu prüfen, um das Kreditrisiko einschätzen zu können (Kreditwesengesetz (KWG), Solvabilitätsverordnung (SolVV)).

Eine wichtige Ausnahme von der Einwilligungspflicht stellt das berechtigte Interesse Ihres Unternehmens dar. Dies erlaubt es, die Bonitätsprüfung auch ohne Einwilligung des Kunden durchzuführen, sofern Ihr Unternehmen in Vorleistung geht, beispielsweise bei einem Kauf auf Rechnung. Ist jedoch eine Zahlung per Vorkasse vereinbart, darf ohne ausdrückliche Einwilligung keine Bonitätsprüfung durchgeführt werden.

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