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Facebook wird zu Meta, Datenschutzhinweise anpassen mit der Unterstützung der Konzept17 GmbH

Facebook Inc. ist nun Meta Platforms Inc.

Sie haben bestimmt davon gehört und es auch vielleicht schon als Logo wahrgenommen:

Facebook Inc. ändert nach 17 Jahren seinen Namen zu Meta Platforms Inc.

Wussten Sie aber auch, was alles zur Facebook Inc. bzw. jetzt nun Meta Platforms Inc. gehört oder welche Dienstleistungen angeboten werden?

Doch was ändert sich aus datenschutzrechtlicher Sicht für Sie?

Auch wenn die Namensänderung auf die meisten Nutzer der Meta Platforms Inc. auf Desinteresse stößt, sollten Sie berücksichtigen, dass Ihre Datenschutzhinweise angepasst werden müssen.

Mit dem Urteil vom 05.06.2018 machte der Europäische Gerichtshof (EuGH) mehr als deutlich, dass Fanpage-Betreiber nicht nur bloße „Facebook“-Nutzer sind, sondern als „gemeinsame Verantwortliche“ mit „Facebook“ für die Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zuständig sind.

Was heißt das für Sie?

Sie sind beispielsweise Nutzer einer Facebook-Fanpage oder eines Instagram Accounts?

Dann müssen Sie unter anderem die Verantwortliche Stelle entsprechend anpassen. Auch sollten Sie Ihre Datenschutzinformation auf Ihrer Webseite entsprechend anpassen.

Der Ansprechpartner für die Nutzung von Meta Platforms Inc. Produkten war für die Nutzung innerhalb der EU zuvor die Tochtergesellschaft Facebook Ireland Ltd. und muss nun in die Meta Platforms Ireland Limited abgeändert werden.

Aber warum können Sie nicht einfach Muttergesellschaft Meta Platforms Inc aus den USA nutzen?

Der EuGH entschied im oben genannten Urteil zudem, dass bei grenzüberschreitender Datenverarbeitung der Anwendungsbereich der DSGVO weiterhin eröffnet sein müsse, sodass aus dieser Voraussetzung die Notwendigkeit eines Unternehmens besteht, eine Niederlassung in der europäischen Union zu haben.

Sollten Sie sich unsicher sein, ob Ihre Datenschutzinformationen aktuell sind, treten Sie gern mit uns in Kontakt.

Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung.

6. Januar 2022

 

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