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Datenschutz im Personalwesen bei Todesfällen

Lebensende = Ende der DSGVO?…

Regelmäßig werden wir vom Team der Konzept 17 bei unseren Beratungsgesprächen und Mitarbeiter*innen-Sensibilisierungen gefragt, was mit personenbezogenen Daten von Verstorbenen ist und ob hierfür auch die Datenschutzgrundverordnung anzuwenden ist. Ist das Lebensende = Ende der DSGVO?

Zunächst die gesetzliche Grundlage

In der Datenschutzgrundverordnung wird in der Definition der personenbezogenen Daten nur von „natürlichen Personen“ (Art. 4 Nr. 1 DSGVO) gesprochen. Doch der Erwägungsgrund 27 schafft Klarheit: „Diese Verordnung gilt nicht für die personenbezogenen Daten Verstorbener“. Von der Öffnungsklausel, die den einzelnen Mitgliedsstaaten eigene Regelungen für die Daten Verstorbener ermöglicht, hat der deutsche Gesetzgeber bisher keinen Gebrauch gemacht.

Welche Konsequenzen ergeben sich daraus?

Dies bedeutet konkret, dass die DSGVO nicht für Daten der Verstorbenen gilt und insbesondere die Betroffenenrechte nicht auf die Erben übergehen.
Gleichwohl können Verantwortliche mit den Daten Verstorbener aber wenig anfangen. Verstorbene können keine neuen Verträge abschließen und viele Datenverarbeitungen von Daten Verstorbener werden wirkungslos.
Trotzdem endet der Datenschutz nicht mit dem Tod. Über das postmortale Persönlichkeitsrecht ist das Ansehen von Personen über den Tod hinaus geschützt.

Was sollten Sie als Verantwortlicher beachten?

Treten Angehörige mit einer Todesnachricht an Sie heran, mit der Bitte, bestimmte Auskünfte zu erteilen, prüfen Sie den Fall sehr genau. Klären Sie, ob die Angehörigen tatsächlich berechtigt sind, eine Auskunft, die die verstorbene Person betreffen, erhalten dürfen.
Sind Sie sicher, dass Ihr Kunde verstorben ist, stellen Sie die Werbemaßnahmen ein, die an den Verstorbenen gerichtet sind.
Ebenfalls erlöschen die Aufbewahrungspflichten bspw. aus dem Steuerrecht nicht mit dem Tod des Rechnungsempfängers. Prüfen Sie sorgfältig, wie Sie mit den personenbezogenen Daten weiter umgehen.

Sollten Sie Fragen zu diesem oder anderen Themen haben, nehmen Sie direkt Kontakt zu uns auf!

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30. September 2022

 

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