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Heute schon eingewilligt?

Eine Einwilligung im rechtlichen Sinne nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist eine freiwillige, spezifische, informierte und eindeutige Zustimmung einer betroffenen Person zur Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten für bestimmte Zwecke. Sie ist eine der sechs möglichen Rechtsgrundlagen für die rechtmäßige Verarbeitung personenbezogener Daten.

Um eine gültige Einwilligung nach der DSGVO zu erhalten, müssen folgende Kriterien erfüllt sein:

Die Einwilligung muss freiwillig erfolgen, ohne Druck, Zwang oder Nachteile für die betroffene Person im Falle einer Nichterteilung der Zustimmung. Die betroffene Person muss auseichende Informationen erhalten, um eine informierte Entscheidung zu treffen. Diese Informationen müssen den Zweck der Datenverarbeitung, die Art der Daten, die Identität des Verantwortlichen und andere relevante Aspekte umfassen. Die Einwilligung muss klar und eindeutig für den konkreten Verwendungszweck oder bestimmte Verarbeitungstätigkeiten gegeben werden. Die Einwilligung erfordert eine klare, positiv bestätigende Handlung seitens der betroffenen Person, wie beispielsweise das Anklicken einer Schaltfläche oder das Setzen eines Häkchens in einem Kästchen.

Die betroffene Person muss in der Lage sein, ihre Einwilligung jederzeit einfach zu widerrufen. Der Widerruf muss genauso einfach sein wie die Erteilung der Zustimmung.

Praktische Handhabung von Einwilligungen:

Bei Webseiten und sollte ein entsprechendes Cookie-Banner verwendet werden, um die Zustimmung für die Verwendung von Cookies oder die Verarbeitung von Daten einzuholen. Diese Banner enthalten Informationen über die Datenverarbeitung und bitten um Zustimmung. Bei der Registrierung oder in Formularen werden oft Checkboxen verwendet, die es den Nutzern ermöglichen, ihre Zustimmung zur Verarbeitung ihrer Daten für bestimmte Zwecke zu geben oder abzulehnen. Unternehmen müssen nachweisen können, dass die Einwilligung rechtmäßig eingeholt wurde. Es ist erforderlich, Daten über den Zeitpunkt, den Inhalt und die Art der erteilten Einwilligung zu speichern. Bei Änderungen in den Datenverarbeitungspraktiken oder zwecken sollten die Nutzer über die Änderungen informiert und gegebenenfalls um eine erneute Einwilligung gebeten werden. Die Einholung von Einwilligungen sollte benutzerfreundlich gestaltet sein und klar und verständlich über die Datenverarbeitung informieren, um das Vertrauen der Nutzer zu gewinnen. Es ist für Unternehmen und Organisationen von großer Bedeutung, die korrekte Einholung und Verwaltung von Einwilligungen sicherzustellen, um die Einhaltung der DSGVO zu gewährleisten und den Schutz der personenbezogenen Daten der Nutzer zu gewährleisten.

Mögliche Konsequenzen bei Nichteinhaltung der Einwilligungsvorschriften:

Datenschutzbehörden haben die Befugnis, bei Verstößen gegen die Einwilligungsvorschriften empfindliche Geldbußen zu verhängen. Die Höhe der Bußgelder kann von den Behörden je nach Schwere des Verstoßes und anderen Faktoren festgelegt werden. Diese Bußgelder können erheblich sein und das finanzielle Budget eines Unternehmens stark belasten. Neben Bußgeldern können Datenschutzbehörden auch weitere Sanktionen verhängen, wie beispielsweise Anordnungen zur Unterlassung der Datenverarbeitung, temporäre oder dauerhafte Schließung von Geschäftsaktivitäten oder andere Zwangsmaßnahmen. Verstöße gegen die Einwilligungsvorschriften können das Vertrauen der Kunden und der Öffentlichkeit beeinträchtigen. Ein negativer Ruf in Bezug auf den Datenschutz kann langfristige Auswirkungen auf das Image und die Glaubwürdigkeit eines Unternehmens haben. Betroffene Personen haben das Recht, Schadensersatz und Entschädigung für materielle oder immaterielle Schäden aufgrund von Verstößen gegen den Datenschutz zu fordern. Dies kann zu zusätzlichen rechtlichen und finanziellen Belastungen für das Unternehmen führen. Um potenzielle Risiken zu vermeiden, ist es für Unternehmen entscheidend, die gesetzlichen Vorschriften zur Einholung von Einwilligungen ernst zu nehmen und sicherzustellen, dass sie den Standards der DSGVO entsprechen. Gleichzeitig gewinnen und erhalten sie das Vertrauen der Nutzer.

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19. Dezember 2023

 

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