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Betroffenenschreiben mit Schadensersatzforderungen aufgrund von Googlefonts, Datenschutzbeauftragter kann Webseiten prüfen

Betroffenenschreiben mit Schadensersatzforderungen

Aktuell erhalten Unternehmen vermehrt „Hinweisschreiben“ von betroffenen Personen, in denen diese auf die Nutzung von Google WebFonts auf einer Webseite dieses Unternehmens „hinweisen“. Im Anschluss an den „gut gemeinten Rat“ fordert die Person dann einen Schadenersatz in Höhe von 100€, um die Unannehmlichkeiten aus dem Weg zu räumen.
Der richtige Zeitpunkt, dies noch einmal kurz zu beleuchten.

Worum geht es?

Anfang 2022 hat das Landgericht München I den Betreiber einer Webseite zur Zahlung eines Schadensersatzes in Höhe von 100€ nebst einer Unterlassung des Einsatzes von Google Fonts verurteilt. Der Betreiber hatte die WebFonts auf seiner Webseite nicht lokal zum Download eingebunden, sondern die Webseite so konfiguriert, dass diese die benötigten WebFonts zur korrekten Darstellung von Google-Servern aus den vereinigten Staaten herunterlädt. Hierbei kommt es dann zu einer unberechtigten Übertragung der IP-Adresse, die ein personenbezogenes bzw. personenbeziehbares Datum darstellt.

Was passiert jetzt?

Das Urteil des LG München I führt nun scheinbar zu einer Welle von „Trittbrettfahrern“, welche gezielt nach falsch- bzw. fehlerhaft programmierten Webseiten suchen. Dies mit dem Ziel, den Betreiber der Webseite anschließend in einem meist höflichen Ton auf das Gerichtsurteil hinzuweisen und zusätzlich die 100 € Schadensersatz einzufordern. Unserer Meinung nach handelt es sich hier scheinbar um eine neue „Ab-Zock-Masche“. Sollten Sie also ein derartiges Schreiben erhalten oder schon erhalten haben, empfehlen wir Ihnen, sich zur Klärung an Ihren Rechtsbeistand zu wenden.
In allen Fällen empfehlen wir Ihnen aus Datenschutzsicht zu prüfen, ob und ggf. wie Sie WebFonts auf Ihrer eigenen Webseite implementiert haben. Zeigt das Ergebnis dieser Prüfung, dass Sie zurzeit ebenfalls eine dynamische Implementierung haben, sollten Sie dies schnellstmöglich abändern. Wir empfehlen darüber hinaus, zukünftig auf eine statische Lösung zu setzen und die WebFonts lokal auf Ihrer Seite einzubinden.

Wie geht es weiter?

Aussagen zu implementierten Diensten auf Ihrer Webseite kann Ihnen die betreuende Person oder Ihr Webdienstleister geben. Diese können anschließend durch einen versierten Datenschutzbeauftragten geprüft werden. Für weitergehende Fragen rund um das Thema Datenschutz nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.

19. August 2022

 

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