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Die Konzept 17 GmbH, als Datenschutzberatungsunternehmen , prüfen Dienstleistungsunternehmen, ob sie ihren Kontrollpflichten gemäß Artikel 28 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) einhalten und haben dafür ein Siegel erhalten

„Audit 28“ – Geprüfter Auftragsverarbeiter

Wir, die Konzept 17 GmbH, als Datenschutzberatungsunternehmen und Mitglied im BISG, prüfen Dienstleistungsunternehmen, ob sie ihren Kontrollpflichten gemäß Artikel 28 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) einhalten.

Was ist der BISG?

BISG steht für Bundesfachverband der IT-Sachverständigen und -Gutachter e.V., der im Jahr 2004 gegründet wurde.
Der IT-Fachverband ist unabhängiger, neutraler Vermittler für Sachverständige und Gutachter. Als IT-Kompetenznetzwerk bündelt er Fachwissen und leitet dieses Wissen als Ansprechpartner in allen Fragen der IT und des Datenschutzes an seine Partner und Kunden weiter.

Wie erhalten Sie dieses Prüfsiegel?

Es erfolgt eine Auditierung durch einen vom BISG bestimmten Datenschutzbeauftragten / IT-Sachverständigen / -Gutachter in Ihrem Hause. Das Hauptaugenmerk liegt dabei auf den technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOM) Ihres Unternehmens.

Bei bestandenem „Audit28“ erhalten Sie ein Qualitätssiegel vom BISG.

Doch wozu das Ganze?

Technische und organisatorische Maßnahmen sind die nach Art. 32 DSGVO vorgeschriebenen Maßnahmen, um die Sicherheit der Verarbeitung personenbezogener Daten, unter Berücksichtigung des Stands der Technik, zu gewährleisten. Mit Erhalt des Qualitätssiegels vom BISG, kann genau dieses Siegel in jeder Auftragsverarbeitung als Anlage hinzugezogen werden und dient auf Grundlage des Art. 28 Abs. 3 UAbs. 2 lit. h DSGVO als entsprechender Nachweis, dass Sie Ihrer Informationspflicht nachgekommen sind.

Eine Auditierung durch den BISG entspricht keiner Zertifizierung einer Gesellschaft im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung. Vielmehr erfolgt eine neutrale Qualitätsprüfung durch die langjährige Erfahrung und Know-how der BISG-Experten, ob Sie entsprechend der Datenschutz-Grundverordnung hinreichend organisiert ist.

Ihre Vorteile zusammengefasst:

  • Nachweis zur Einhaltung von Datenschutz-Richtlinien für Kunden und Lieferanten
  • neutrale Prüfung und dokumentierte Qualität
  • Kostendeckelung durch Pauschale pro geprüfte Organisation
  • Langjährige Erfahrung und Know-how der BISG-ExpertenBewusstseinsschaffung für Ihr Unternehmen im Rahmen des Datenschutzes und IT-Sicherheit
  • Risikominderung durch entsprechende Handlungsempfehlungen
  • Vermeidung von Bußgeldern
  • Prüfsiegel

Sollten Sie diesen Nachweis für Ihre Kunden und/oder Lieferanten erhalten wollen oder Fragen dazu haben, nehmen Sie gern Kontakt zu uns auf!

11. Dezember 2021

 

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