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Achtung bei Fotos bei Online Weihnachtsfeier, DSGVO beachten und Einwilligung nötig

Achtung bei Fotos bei Weihnachtsfeiern

Ob in der Firma in Präsenz oder doch virtuell, die Weihnachtsfeier lässt man sich nicht entgehen.

Wie jedes Jahr zu dieser Zeit, stellt sich die Frage, was bei der Erstellung von Fotos auf der Weihnachtsfeier zu beachten ist, da Mitarbeiter gerne auf den Weihnachtsfeiern das ein oder andere Foto schießen. Weil viele Mitarbeiter heutzutage über ein Smartphone verfügen, lassen sich diese darüber schnell erstellen, selbst bei virtuellen Weihnachtsfeiern.

Grundsätzlich ist dies auch kein datenschutzrechtliches Problem, wenn Kollegen Fotos nur zum persönlichen und privaten Gebrauch erstellen, etwa zur persönlichen Erinnerung an die Weihnachtsfeier. Die DSGVO kommt erst dann zum Tragen, wenn die Verarbeitung nicht ausschließlich persönlich oder familiär ist (Art. 2 Abs. 2 lit. c DSGVO).

Sobald die Fotos jedoch nicht ausschließlich für private Zwecke erstellt werden, kann dies zum Problem werden. Kommt der Mitarbeiter auf die Idee, ein Foto der Kollegen über einen Messenger zu versenden oder in den sozialen Medien zu veröffentlichen, gelten die Anforderungen der DSGVO und es benötigt hier eine Rechtsgrundlage.

Im Allgemeinen läuft dies auf eine Einwilligung hinaus, weil auch das Kunsturhebergesetz im § 22 eine solche fordert. Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass für die Veröffentlichung von Fotografien das Kunsturhebergesetz (KUG) weiterhin spezielle Regelungen enthält, die auch unter Geltung der DSGVO unverändert fortgelten.

Um Fehler und Unsicherheiten bei „Fotos auf Weihnachtsfeiern in Präsenz oder auch virtuell“ vorzubeugen, empfehlen wir, die Teilnehmer auf Folgendes hinzuweisen: „Zur persönlichen Erinnerung dürfen Sie Fotos erstellen. Für das Veröffentlichen, etwa in sozialen Medien oder das Versenden via Messenger, benötigen Sie die Einwilligung des jeweiligen Fotografierten.“ Am besten erstellen Sie diesen Hinweis in schriftlicher Form.

Benötigen Sie Unterstützung in diesem Thema? Nehmen Sie gern Kontakt zu uns auf.

19. Dezember 2021

 

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