Umsetzung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG)

Symbolische Darstellung digitaler Barrierefreiheit: Ein Monitor mit einem stilisierten Menschen, einem Globus und einem Häkchen auf beigem Hintergrund mit dezentem Muster.

Ihr Partner mit Überblick – auch bei Randthemen

Die Konzept 17 GmbH ist seit vielen Jahren Ihr aktiver Partner in den Themen Datenschutz und -sicherheit. In unseren täglichen Kontakten mit Mandanten werden wir dabei regelmäßig auch zu Randthemen angesprochen, die nicht direkt zu unseren klassischen Beratungsfeldern gehören – etwa zur E-Rechnung, dem Ende des Windows-10-Supports oder dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG).

BFSG – wirklich nötig?

Das BFSG hat bislang in vielen Unternehmen keine nennenswerte Betriebsamkeit ausgelöst – nicht nur bei jenen, die mit weniger als zehn Mitarbeitenden und einer Jahresbilanzsumme unter zwei Millionen Euro formal gar nicht unter das Gesetz fallen. Wer tagtäglich am Erfolg seines Unternehmens arbeitet, hat verständlicherweise wenig Zeit, sich mit neuen gesetzlichen Anforderungen zu befassen. Die Frage, ob es wirklich noch eine zusätzliche bürokratische Hürde wie das BFSG braucht, stellt sich also zwangsläufig – und sie ist durchaus berechtigt.

Die Realität betrifft mehr Menschen, als man denkt

Gleichzeitig gibt es jedoch Fakten, die man nicht ignorieren sollte. In Deutschland leben laut Statistischem Bundesamt rund 7,9 Millionen Menschen mit einer Schwerbehinderung (Stand 2023). Viele davon sind blind, sehbehindert oder durch körperliche beziehungsweise kognitive Einschränkungen beeinträchtigt. Ohne barrierefreie digitale Angebote bleibt ihnen nicht nur der Zugang zum Internet verwehrt, sondern auch der Zugang zu Ihren Produkten und Dienstleistungen.

Der erste Gedanke: Wir machen das selbst

Naheliegend ist der Gedanke, das Thema zunächst mit internen Bordmitteln anzugehen – in der Hoffnung, mit überschaubarem Aufwand ein akzeptables Ergebnis zu erzielen. Eine kurze Internetrecherche zum BFSG führt schnell zu einer Vielzahl an Informationsquellen wie OMR Reviews oder gehirngerecht.digital. Dort werden auch Tools wie Google Lighthouse, Firefox Developer Tools, WAVE Tool oder axe DevTools vorgestellt – hilfreiche Werkzeuge, mit denen sich erste Hinweise auf Barrierefreiheit erkennen lassen. Allerdings: Diese Tools analysieren nur.

Tools analysieren – aber lösen keine Probleme

Wer sie nutzt, wird schnell feststellen, dass es oft zahlreiche Verbesserungspotenziale gibt – insbesondere dann, wenn bei der ursprünglichen Entwicklung nicht auf Barrierefreiheit geachtet wurde. Doch genau an dieser Stelle beginnt eine neue Herausforderung: Die Ergebnisse sind häufig technisch komplex und ohne tiefergehende IT-Kenntnisse schwer verständlich. Die Tools zeigen, was nicht barrierefrei ist – aber sie erklären nicht, wie man das Problem löst.

Hinzu kommt, dass automatisierte Prüfungen häufig nur einen Teil der tatsächlichen Barrieren erfassen. Studien gehen davon aus, dass sie lediglich 30 bis 40 Prozent der vorhandenen Hürden erkennen. Denn so leistungsfähig technische Systeme auch sind – wenn es darum geht, tatsächliche Barrieren aus Sicht der Betroffenen zu identifizieren, ist der Mensch nicht zu ersetzen. Deshalb bleiben manuelle Prüfungen durch erfahrene Fachleute weiterhin notwendig.

Warum Sie das BFSG ernst nehmen sollten

Zwar sieht das Gesetz gewisse Übergangsregelungen oder Bestandsschutz für ältere Webseiten vor, doch sobald eine Seite überarbeitet oder aktualisiert wird – was bei professionellen Websites regelmäßig passiert – gelten die Anforderungen des BFSG uneingeschränkt.

Wer die Vorgaben missachtet, riskiert:

  • Bußgelder von bis zu 100.000 Euro

  • Klagen wegen Diskriminierung

  • und möglicherweise auch gezielte Abmahnungen durch darauf spezialisierte Kanzleien.

Barrierefreiheit als Investition in Zukunft und Sichtbarkeit

So lästig gesetzliche Vorgaben auch erscheinen mögen – digitale Barrierefreiheit ist kein Kostenfaktor, sondern eine strategische Chance.

Wer frühzeitig handelt, kann nicht nur rechtliche Risiken vermeiden, sondern profitiert auch von:

  • einem positiven Markenimage,

  • einem Zugang zu neuen Zielgruppen,

  • höherer Nutzerzufriedenheit

  • und nicht zuletzt von einem spürbaren SEO-Schub durch besser strukturierte Inhalte.

 

Damit Sie sich über die Kerninhalte des BFSG einen Überblick verschaffen können, haben wir ein kurzes Webinar zum Thema Barrierefreiheitsstärkungsgesetz produziert. Herr Riegel-Mottlau gibt ihn hier einen kurzen und knackigen Überblick über die Anforderungen des Gesetzes:

Webinar»

Sie haben Fragen zum Thema BFSG oder zu dem Webinar? Schreiben Sie uns gerne oder rufen Sie uns direkt an!

Tel.: 04621 5 30 40 50

E-Mail: mail@konzept17.de

Ein kleiner Blick in unsere anderen Blogbeiträge kann auch nicht schaden – dort sprechen wir über die Aktuellen Themen in der Welt des Datenschutzes!

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