Hinweisgebersystem – Ihre Lösung

Ein Hinweisgebersystem unterstützt Unternehmen dabei, gesetzliche Vorgaben zuverlässig einzuhalten und gleichzeitig Transparenz sowie Vertrauen zu stärken. Es hilft, die Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes zu erfüllen, Hinweisgeber zu schützen und sensible Unternehmensdaten abzusichern. Mit dem Hinweisgebersystem von Konzept 17 schaffen Sie eine nachhaltige Grundlage für Offenheit, Sicherheit und eine verantwortungsvolle Unternehmenskultur.

Wir sind für Sie da

Zahlreiche Skandale der letzten Jahre haben die Bedeutung von Whistleblowing unterstrichen. Eine gut strukturierte Whistleblowing-Politik sowie die Einrichtung eines Hinweisgebersystems hätten viele Vorfälle verhindern können. Wir unterstützen Sie dabei, solche Systeme effizient in Ihrem Unternehmen zu integrieren, um frühzeitig Missstände zu erkennen und Risiken zu minimieren.

Interne und
externe Meldestellen

Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden und öffentliche Einrichtungen müssen sichere, vertrauliche Meldekanäle für Hinweisgeber bereitstellen. Die Konzept 17 GmbH bietet dafür ein maßgeschneidertes Hinweisgebersystem, das Vertrauen schafft, Repressalien vermeidet und auf Wunsch als externe Ombudsstelle den gesamten Meldeprozess übernimmt.

Gemeinsame Stelle
zur Senkung von Risiken

Privatrechtliche Unternehmen mit 50 bis 249 Mitarbeitenden können eine gemeinsame Meldestelle einrichten, die alle gesetzlichen Anforderungen an Vertraulichkeit, Rückmeldungen und den Umgang mit Hinweisen erfüllt. Konzept 17 übernimmt dabei die Rolle des externen Ombudsmanns, stellt den sicheren Empfang sowie die vertrauliche Bearbeitung von Hinweisen über ein digitales Hinweisgebersystem sicher und sorgt nach Prüfung für Rückmeldung, Weiterleitung oder die Einleitung abgestimmter interner und externer Maßnahmen.

Überblick und Vertraulichkeit

Mit unserem Hinweisgebersystem behalten Sie jederzeit den Überblick über eingegangene Hinweise und deren Bearbeitungsstatus, ohne die Vertraulichkeit zu gefährden. Auch Hinweisgeber können, soweit rechtlich zulässig, den Fortschritt ihrer Meldungen einsehen. Die Konzept 17 GmbH überwacht zudem alle Fristen, um Ihr Unternehmen vor möglichen Schäden zu schützen.

Noch Fragen?

Haben Sie noch Fragen zum Hinweisgeberschutzgesetz oder möchten Sie uns kennenlernen? Rufen Sie mich gerne an!

Thomas Riegel-Mottlau

Schauen Sie sich auf unserer Webseite https://dein-hinweisgeber.de um, für weitere Details zu unserer Lösung.

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