Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) – Was Unternehmen jetzt tun müssen

Hinweisgeberschutz, was Unternehmen wissen sollten

Seit einem Monat ist das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) in Kraft. Viele Unternehmen stehen nun vor der Herausforderung, dieses Gesetz korrekt umzusetzen. Es gibt zahlreiche Fragen zur praktischen Umsetzung, insbesondere in Bezug auf den Datenschutz der hinweisgebenden Personen. In diesem Beitrag beantworten wir die häufigsten Fragen:

Muss ich etwas tun?

Oft hört man, dass das HinSchG erst ab 50 Beschäftigten gilt. Das ist jedoch nicht ganz richtig. Das Gesetz betrifft alle Arbeitgeber, unabhängig von der Anzahl der Beschäftigten. Die Pflicht zur Einrichtung einer Meldestelle greift allerdings erst ab 50 Beschäftigten. Generell müssen alle Arbeitgeber sicherstellen, dass Hinweisgebende nicht benachteiligt werden.

Warum gibt es das Hinweisgeberschutzgesetz?

Das Gesetz soll Hinweisgebende vor Repressalien schützen und so dazu beitragen, dass Gesetzesverstöße innerhalb von Institutionen aufgedeckt und behoben werden können. Das HinSchG setzt eine europäische Richtlinie um und schützt Hinweisgebende vor möglichen negativen Konsequenzen.

Was muss ich tun?

Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten müssen sofort eine interne Meldestelle einrichten. Unternehmen mit 50 bis 249 Beschäftigten haben noch bis Dezember Zeit. Die Meldestelle muss in der Lage sein, Hinweise entgegenzunehmen, zu bewerten und die Identität der Hinweisgebenden zu schützen. Schulungen für die Verantwortlichen sind unerlässlich.

Kann ich das intern regeln?

Ja, es ist möglich, eine interne Meldestelle einzurichten. Allerdings wird der Aufwand häufig unterschätzt. Es braucht geschultes und vertrauenswürdiges Personal sowie die richtige Ausstattung und organisatorische Vorbereitung.

Wie wähle ich geeignete Beschäftigte aus?

Suchen Sie nach zuverlässigen und vertrauenswürdigen Mitarbeitenden, die sich für juristische Themen interessieren. Achten Sie darauf, dass keine Interessenkonflikte bestehen, etwa bei Personen in Leitungsfunktionen.

Wie kann mich ein Dienstleister unterstützen?

Ein externer Dienstleister kann Software für die Meldestelle bereitstellen oder auch die Tätigkeiten der Meldestelle übernehmen. In manchen Fällen bieten Dienstleister auch an, die anschließenden Untersuchungen durchzuführen.

Warum die Konzept 17 GmbH wählen?

Die Konzept 17 GmbH bringt jahrelange Erfahrung im Datenschutz mit und bietet maßgeschneiderte Lösungen für die Einrichtung und den Betrieb von Meldestellen. Unsere IT-Sicherheitsexperten sorgen für den Schutz der Daten auf allen Ebenen. Mit unserem pauschalierten Abrechnungssystem behalten Sie stets die Kosten im Blick.

Hat das HinSchG etwas mit dem Lieferkettengesetz zu tun?

Jein. Das Lieferkettengesetz verfolgt einen anderen Zweck, doch auch hier ist die Einrichtung einer Meldestelle gefordert. Die Anforderungen sind ähnlich, und die Konzept 17 GmbH kann auch hierbei unterstützen.

 

Haben Sie Fragen zum Hinweisgeberschutzgesetz oder benötigen Sie Unterstützung bei der Einrichtung einer Meldestelle? Kontaktieren Sie uns – wir helfen Ihnen gerne weiter.

 

Tel.: 04621 5 30 40 50

E-Mail: mail@konzept17.de

Im Erstgespräch klären wir gemeinsam, wo Sie aktuell stehen und welche nächsten Schritte für Ihr Unternehmen sinnvoll sind – unverbindlich und ohne Fachjargon.

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