Externer Datenschutzbeauftragter
Die Konzept 17 übernimmt die Funktion des externen Datenschutzbeauftragten gemäß Art. 37 ff. DSGVO. Wir beraten die Leitung und die Fachbereiche, überwachen die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorgaben und unterstützen bei der strukturierten Weiterentwicklung Ihrer Datenschutzorganisation.
So schaffen wir eine unabhängige, fachlich fundierte Instanz, die Datenschutz dauerhaft in Ihrer Organisation verankert.
Datenschutz – als Grundrecht
Der Schutz personenbezogener Daten ist in der Europäischen Union und in Deutschland grundrechtlich verankert. Er gewährleistet, dass jede Person über die Verwendung ihrer Daten grundsätzlich selbst bestimmen kann.
Mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) bestehen verbindliche Vorgaben für Organisationen, die personenbezogene Daten verarbeiten. Diese Regelungen definieren Rechte für Betroffene und begründen zugleich konkrete Organisations-, Dokumentations- und Rechenschaftspflichten für Verantwortliche.
Der Datenschutzbeauftragte unterstützt dabei, diese Pflichten strukturiert umzusetzen und dauerhaft zu überwachen.
Für wen wir tätig sind
Organisationen, die personenbezogene Daten verarbeiten, unterliegen den Vorgaben der DSGVO und – je nach Konstellation – der Pflicht zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten. Unabhängig von der gesetzlichen Verpflichtung ist eine fachkundige und unabhängige Beratung ein wesentlicher Bestandteil einer belastbaren Datenschutzorganisation.
Die Konzept 17 unterstützt Unternehmen, öffentliche Stellen und Vereine beim Aufbau und der Weiterentwicklung einer strukturierten, DSGVO-konformen Datenschutzorganisation.
Datenschutzbeauftragter
Als externer Datenschutzbeauftragter übernimmt die Konzept 17 die gesetzlich vorgesehene Beratungs- und Überwachungsfunktion gemäß Art. 37 ff. DSGVO. Wir beraten Leitung und Fachbereiche, prüfen Prozesse, begleiten Projekte und überwachen die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorgaben.
Zugleich stehen wir Mitarbeitenden und Aufsichtsbehörden als unabhängiger Ansprechpartner zur Verfügung und sorgen für eine nachvollziehbare Dokumentation innerhalb eines strukturierten Datenschutz-Management-Systems.
Datenschutz-Flatrate mit voller Kostenkontrolle
Die Konzept 17 bietet im Rahmen der Premium-Betreuung ein Flatrate-Modell mit klar definiertem Leistungsumfang. Sie erhalten eine laufende datenschutzrechtliche Begleitung ohne zusätzliche Einzelabrechnungen – für maximale Planungssicherheit und transparente Kosten.
Ob Beratung der Leitungsebene, Unterstützung bei Betroffenenanfragen oder Kommunikation mit Aufsichtsbehörden: Unsere Leistungen sind im vereinbarten Rahmen enthalten. So entsteht Verlässlichkeit – fachlich und wirtschaftlich.
FAQ – Häufige Fragen zum externen Datenschutzbeauftragten
1. Was umfasst der externe Datenschutzbeauftragte der Konzept 17?
Der externe Datenschutzbeauftragte übernimmt die gesetzlich vorgesehene Beratungs- und Überwachungsfunktion gemäß Art. 37–39 DSGVO. Die Konzept 17 berät die Leitungsebene und Fachbereiche, prüft Prozesse, begleitet datenschutzrelevante Projekte und überwacht die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorgaben. Zudem stehen wir als Ansprechpartner für Mitarbeitende und Aufsichtsbehörden zur Verfügung.
2. Was bedeutet Datenschutz als Grundrecht im Organisationskontext?
Datenschutz ist in der EU-Grundrechtecharta sowie im Grundgesetz verankert und schützt die informationelle Selbstbestimmung. Für Organisationen bedeutet dies, personenbezogene Daten nur auf rechtmäßiger Grundlage, zweckgebunden und sicher zu verarbeiten. Die DSGVO konkretisiert diese Anforderungen durch Organisations-, Dokumentations- und Rechenschaftspflichten.
3. Wie setzen Sie ein DSGVO-konformes Datenschutzkonzept um?
Zu Beginn analysiert die Konzept 17 bestehende Prozesse, Datenflüsse und Verantwortlichkeiten. Auf dieser Grundlage entwickeln wir ein strukturiertes Datenschutzkonzept mit klaren Zuständigkeiten, erforderlichen Dokumentationen und praktikablen Maßnahmen. Die Umsetzung erfolgt integriert in bestehende Organisations- und Compliance-Strukturen.
4. Bieten Sie Schulungen und Awareness-Trainings an?
Ja. Wir führen praxisorientierte Schulungen für Mitarbeitende und Führungskräfte durch. Ziel ist es, datenschutzrechtliche Anforderungen verständlich zu vermitteln und die Sensibilität im Umgang mit personenbezogenen Daten nachhaltig zu stärken.
5. Wie läuft die Zusammenarbeit ab?
Nach der formellen Bestellung als externer Datenschutzbeauftragter erfolgt eine strukturierte Bestandsaufnahme. Darauf aufbauend werden Prioritäten definiert und Maßnahmen abgestimmt. Die weitere Zusammenarbeit erfolgt kontinuierlich mit festen Ansprechpartnern und regelmäßiger Abstimmung.
6. Wie dokumentieren Sie Ihre Leistungen?
Die Konzept 17 arbeitet mit einem strukturierten Datenschutz-Management-System. Beratungen, Prüfungen und Maßnahmen werden nachvollziehbar dokumentiert, sodass die Einhaltung der DSGVO jederzeit prüf- und nachweisfähig ist.
Ihre Ansprechpartnerin
Sie möchten die Benennung eines externen Datenschutzbeauftragten besprechen oder haben konkrete Fragen?
Jenny Schöne
Prokuristin | Konzept 17 GmbH