Datenpanne und Datenschutzvorfall:
Datenschutznothilfe für KMU

Eine Datenpanne oder ein Datenschutzvorfall erfordert sofortiges, strukturiertes Handeln. Bei Datenpannen, Auskunftsersuchen oder Anfragen von Aufsichtsbehörden ist schnelles Reagieren entscheidend – denn die Meldepflicht bei einer Datenpanne nach DSGVO beträgt nur 72 Stunden.

Die Konzept 17 unterstützt kurzfristig bei der rechtlichen Einordnung der Datenpanne, der Risikobewertung und der Umsetzung erforderlicher Maßnahmen. Gerade kleine und mittelständische Organisationen ohne eigene Datenschutzstruktur profitieren von sofort verfügbarer, fachkundiger Unterstützung beim Datenschutzvorfall.

Die Beauftragung erfolgt projektbezogen und ohne langfristige Bindung – mit klarem Fokus auf rechtssichere Klärung der konkreten Situation.

Ihre Vorteile bei der Datenschutz-Soforthilfe

1. Schnelle Problemerfassung: Datenpanne einordnen und Meldepflicht prüfen

Wir analysieren kurzfristig den Sachverhalt und bewerten, ob ein meldepflichtiger Datenschutzvorfall oder eine Datenpanne im Sinne der DSGVO vorliegt. Datenpanne melden oder nicht? Wir klären Risiken, Fristen und notwendige Sofortmaßnahmen.

Sie erhalten eine strukturierte Handlungsempfehlung für das weitere Vorgehen – von internen Maßnahmen bis zur möglichen Meldung an die Aufsichtsbehörde.

Nach der DSGVO besteht bei einer Datenpanne Meldepflicht: Datenschutzverstöße melden Sie binnen 72 Stunden nach Bekanntwerden bei der zuständigen Aufsichtsbehörde – sofern die Datenpanne voraussichtlich ein Risiko für die Rechte und Freiheiten betroffener Personen darstellt. Bei DSGVO-Datenpanne ohne entsprechendes Risiko entfällt die Meldepflicht. Die Konzept 17 unterstützt Sie bei der Einordnung und der fristgerechten Meldung.

Bei Bedarf stellen wir geprüfte Vorlagen zur Verfügung, etwa für Meldungen, Informationsschreiben oder interne Dokumentationen.

Nach der akuten Phase unterstützen wir auf Wunsch bei der nachhaltigen Aufarbeitung und strukturellen Verbesserung Ihrer Datenschutzorganisation.

Jetzt strukturierte Unterstützung erhalten

Bei Datenschutzvorfällen zählt jede Stunde. Die Konzept 17 unterstützt Sie kurzfristig bei der rechtlichen Einordnung und den erforderlichen Maßnahmen.

Die Beauftragung erfolgt direkt online und projektbezogen – ohne langfristige Vertragsbindung. Wir beginnen umgehend mit der Bearbeitung Ihres Anliegens.

So einfach funktioniert die Zusammenarbeit mit der Konzept 17

Paket
auswählen:

Wählen Sie das passende Datenschutz-Paket im Shop und schließen Sie die Beauftragung verbindlich ab.

Direkter Projektstart:

Nach Eingang der Bestellung beginnen wir umgehend mit der Bearbeitung und stimmen die nächsten Schritte kurzfristig mit Ihnen ab.

Individuelle Beratung:

Sie erhalten eine strukturierte fachliche Einordnung und konkrete Handlungsempfehlungen – abgestimmt auf Ihre Situation.

Klare
Ergebnisse:

Zum Abschluss stellen wir Ihnen eine nachvollziehbare Dokumentation mit priorisierten Maßnahmen zur Verfügung.

FAQ – Häufige Fragen zur Datenschutz-Notfallhilfe

1. Welche Vorfälle kann ich mit dem Paket bearbeiten lassen?

Das Paket eignet sich insbesondere für Datenpannen, Auskunftsersuchen nach Art. 15 DSGVO, Anfragen von Aufsichtsbehörden sowie akute datenschutzrechtliche Einzelfragen. Ziel ist die rechtssichere Einordnung und strukturierte Bearbeitung des konkreten Vorfalls.

Eine Datenpanne (Datenschutzverletzung nach Art. 33 DSGVO) bezeichnet jeden Sicherheitsvorfall, der zur unbeabsichtigten oder unrechtmäßigen Vernichtung, zum Verlust, zur Veränderung oder zur unbefugten Offenlegung personenbezogener Daten führt. Datenpannen können durch Hackerangriffe, menschliche Fehler, technische Defekte oder Datenverluste entstehen. Bei Datenpannen besteht Meldepflicht nach DSGVO.

Die Begriffe werden häufig synonym verwendet: Eine Datenpanne, ein Datenschutzvorfall und eine DSGVO-Datenschutzverletzung bezeichnen im Kern dasselbe – einen Sicherheitsvorfall mit personenbezogenen Daten. Der DSGVO-Begriff lautet ‚Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten‘. Im Alltag haben sich ‚Datenpanne‘ und ‚Datenschutzvorfall‘ als Umgangsbegriffe etabliert. Die Konzept 17 hilft Ihnen, jeden dieser Vorfälle korrekt einzuordnen und rechtssicher zu reagieren.

Nach verbindlicher Buchung beginnen wir umgehend mit der Bearbeitung und melden uns kurzfristig zur Abstimmung der nächsten Schritte. In Notfällen erfolgt die Erstreaktion in der Regel innerhalb weniger Stunden.

Nein. Die Notfallhilfe kann unabhängig von einer bestehenden Bestellung eines Datenschutzbeauftragten in Anspruch genommen werden. Auch interne Datenschutzbeauftragte können punktuell unterstützt werden.

Ja. Die Notfallhilfe ist projektbezogen und ohne langfristige Vertragsbindung. Eine weiterführende Zusammenarbeit erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch.

Der Preis ist transparent im Shop ausgewiesen und direkt buchbar. Das Paket umfasst ein klar definiertes Stundenkontingent für schnelle und gezielte Unterstützung. Bei weiterem Bedarf können zusätzliche Stunden flexibel hinzugebucht werden – so bleibt die Kostenkontrolle jederzeit gewährleistet.

Noch Fragen?

Haben Sie noch Fragen zu unserer Arbeit oder möchten Sie uns kennenlernen? Rufen Sie mich gerne an!

Jenny Schöne

Prokuristin | Konzept 17 GmbH

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