Prüfung von Auftragsverarbeitern nach Art. 28 DSGVO
Im Rahmen der Auftragsverarbeitung verbleibt die datenschutzrechtliche Verantwortung beim Verantwortlichen. Art. 28 DSGVO verpflichtet daher zur sorgfältigen Auswahl und regelmäßigen Kontrolle externer Dienstleister.
Im Audit prüfen wir im Namen des Verantwortlichen die vertraglichen Regelungen, die technischen und organisatorischen Maßnahmen sowie die tatsächliche Umsetzung der Datenschutzanforderungen beim Auftragsverarbeiter. Die Ergebnisse werden in einem strukturierten Prüfbericht dokumentiert. Auf Wunsch stellen wir eine Bescheinigung über die durchgeführte Prüfung aus, die Transparenz gegenüber Auftraggebern schafft und interne Abstimmungsprozesse erleichtert.